„Coronavirus“ – Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 11. April 2020
11.04.2020, PP Unterfranken
"Coronavirus" - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 11. April 2020
UNTERFRANKEN. Mit dem Freitag stehen wir bei Tag 22 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Donnerstages wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf gut 60 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf knapp 60 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf knapp 50 Fälle.
Mainfranken
Dettelbach – Effeldorf. Auf eine Vierergruppe beim Rauchen einer Wasserpfeife traf eine Streife der Kitzinger Polizei am Freitagmittag gegen 14:30 Uhr. Einer der Beteiligten zeigte sich ausgesprochen uneinsichtig und aggressiv. Außerdem weigerte er sich anfänglich, seine Personalien anzugeben. Lohr – Sackenbach. Nicht nur gegen das Infektionsschutzgesetz, sondern auch gegen das Feiertagsgesetz verstießen am Freitagvormittag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr mehrere Heimwerker bei Umbauarbeiten in einer Wohnung. Nachdem ein Hinweis bei der Polizei eingegangen war, stellte eine Streife der Polizei Lohr fest, dass fünf Männer Bauarbeiten ausführten.
Main-Rhön
Bad Neustadt a. d. Saale. Gleich dreimal hatte ein 36-Jähriger am Freitagmittag mit der Bad Neustädter Polizei zu tun. Zuerst wurde er am Vormittag angetroffen, wie er mit einem weiteren Mann Alkohol trank. Dem ausgesprochenen Platzverweis kamen beide anfänglich nach, jedoch traf die Polizei 20 Minuten wieder auf das Duo. Sie hatten es sich an der Ampelanlage an der Siemensstraße wieder gemütlich gemacht und genossen den Sonnenschein. Nach der erneuten und noch deutlicheren Ansprache verstand der 52-jährige Begleiter den Ernst der Lage und leistete dem Platzverweis folge. Der 36-Jährige sorgte jedoch gegen 12:40 Uhr für einen weiteren Einsatz, als er in einer Tankstelle Alkohol kaufen wollte und dort mit seinem aggressiven Verhalten auffiel. Mit dem dritten Einsatz nahmen die Polizisten den Mann schließlich in Gewahrsam und brachten ihn nach Hause.
Bayerischer Untermain
Aschaffenburg. In der Parkanlage unterhalb des Pompejanums stellten Beamte der Aschaffenburger Polizei gegen 19:45 Uhr eine Gruppe von sechs Männern und einer Frau fest, die dicht beieinander standen. Auf den Hinweis, dass dies gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt, reagierte die Gruppe äußerst uneinsichtig und unkooperativ. Die Polizei sprach jeweils einen Platzverweis aus.
Ausgangsbeschränkungen über die Osterfeiertage
Ein gemeinsames Ostereiersuchen und Feiern mit der Verwandtschaft und Freunden ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Verzichten Sie bitte auf den Osterbesuch und nutzen Sie stattdessen beispielsweise das Telefon oder auch Videoanrufe, um mit Ihrer Familie in Kontakt zu bleiben.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
Linksammlung https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/ Rechtsverordnung
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
Linksammlung https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!