„Coronavirus“ – Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 18. April 2020
18.04.2020, PP Unterfranken
„Coronavirus“ - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 18. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Samstag stehen wir bei Tag 29 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Freitags Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf rund 58 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf rund 55 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf rund 37 Fälle.
Besondere Vorkommnisse
Am späten Freitagnachmittag stellte eine Streife der Bad Neustädter Polizei zwei Personen fest, die im Außenbereich eines Restaurants in der Siemensstraße Speisen und Getränke zu sich nahmen. Die beiden Personen mussten den Gastronomiebereich verlassen und der Besitzer der Gaststätte wurde angewiesen, die Außenbestuhlung zu verräumen. Die Bundespolizei hatte am Freitag gegen 16.00 Uhr am Würzburger Hauptbahnhof eine Gruppe junger Männer angesprochen, die eng zusammen saßen und Alkohol konsumierten. Während einer gemeinsamen Kontrolle mit der Würzburger Polizei wurden Platzverweise ausgesprochen. Ein 19-Jähriger kam dem Platzverweis nicht nach, beleidigte eine Polizeistreife und spuckte in Richtung der Beamten. Der junge Mann, der offenbar unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand, wurde in Sicherheitsgewahrsam genommen und blieb auf richterliche Anordnung bis zum Abend in Gewahrsam. Anschließend wurde er wieder entlassen.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/Rechtsverordnung:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen.
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!