„Coronavirus“ Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 19. April 2020
19.04.2020, PP Unterfranken
„Coronavirus“ Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 19. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Samstag stehen wir bei Tag 30 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Samstags Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf rund 30 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf rund 51 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf rund 28 Fälle.
Besondere Vorkommnisse
Die Besitzer einer Floß-Event-Firma hatten sich beim zuständigen Ordnungsamt die Erlaubnis erteilen lassen, drei Flöße vom Winterquartier in Kahl am Main zum Aschaffenburger Floßhafen zu verbringen. Am Samstag war der Floßkonvoi gegen 14.45 Uhr auf Höhe der Schleuse Kleinostheim unterwegs. Da auf jedem Floß mehrere Personen mit lauter Musik und Alkohol die Überführungsfahrt zur Partyfahrt umfunktionierten, erwarten die Personen nun Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/Rechtsverordnung:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen.
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!