Corona in Niederbayern – Wochenendbilanz der Polizei
20.04.2020, PP Niederbayern
Corona in Niederbayern – Wochenendbilanz der Polizei
STRAUBING/NIEDERBAYERN. Das fünfte Wochenende mit Ausgangsbeschränkungen liegt hinter uns und Niederbayern startet am heutigen Montag in die erste Woche mit leicht gelockerten Regelungen. Die Polizei gibt einen Einblick in die Einsatzlage vom vergangenen Wochenende.
Täglich haben rund 240 Beamte in Niederbayern Kontrollen rund um das Thema Corona durchgeführt. Die Bilanz fiel hierbei überwiegend positiv aus. Insgesamt wurden 3744 Kontrollen durchgeführt und 344 Verstöße zur Anzeige gebracht. Mit rund 98% stellten Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung wieder den Hauptanteil. Am Wochenende mussten jedoch auch wieder einzelne Anzeigen im Gastronomiebereich, bei Ladengeschäften und sonstigen Einrichtungen bearbeitet werden. Besonders unerfreulich waren zwei Geburtstagspartys im Landkreis Straubing-Bogen. 9 und 14 Personen mussten hier jeweils wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung angezeigt werden. In Passau musste die Polizei eine Party mit 12 Teilnehmern auflösen, weil sich die Gruppe zum gemeinsamen Alkoholkonsum auf einem öffentlichen Platz niedergelassen hatte. Derartige Feiern mit größeren Personenansammlungen bergen ein erhebliches Infektionsrisiko und liegen daher auch im Fokus der Polizei: „Die überwiegende Mehrheit der niederbayerischen Bevölkerung hält sich tapfer und diszipliniert an die derzeit geltenden Beschränkungen. Dass sich einige wenige Unbelehrbare vehement der Risiken solcher Gruppenbildungen verschließen und damit ihr ganzes Umfeld in Gefahr bringen, kann und wird die niederbayerische Polizei nicht tolerieren“, so Präsident Herbert Wenzl im Hinblick auf die Lage des zurückliegenden Wochenendes. Mit den nun gültigen Lockerungen im Hinblick auf Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft zusammen mit einer haushaltsfremden Person, sowie der Öffnung mancher Geschäfte baut die Polizei auf die Vernunft der Bevölkerung. Trotz Öffnung von Bau- und Gartenmärkten sollen nur unaufschiebbare Besorgungen erledigt werden. Wenn möglich sollen gemeinsame Einkaufslisten mit Nachbarn und Familie erstellt werden, sodass möglichst wenig Menschen zu den Märkten fahren müssen. Bei erhöhtem Personenaufkommen vor den Märkten wird auf die Einhaltung des Mindestabstand und das Tragen einer Schutzmaske hingewiesen. Bitte versuchen Sie nicht mit der nun erlaubten +1-Regelung den Sinn der Beschränkungen zu umgehen und sich in Gruppen zusammenzufinden. Die Lockerungen sind insbesondere für Alleinstehende gedacht, die sich jetzt zumindest an der frischen Luft und unter Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands mit einer weiteren Person treffen können. Weiterhin gültig:- Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe - Mindestabstand von 1,5 Metern zu haushaltsfremden PersonenMedien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher, Maximilian Bohms, POK, 09421/868-1013Veröffentlicht am 20.4.2020, 11:37 Uhr