Berauschte Fahrer verursachen Schäden an geparkten Autos

POL-GE: Berauschte Fahrer verursachen Schäden an geparkten Autos
20.04.2020 – 10:41, Polizei Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (ots)

Drei Unfälle, bei denen die Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen standen, haben sich am vergangenen Wochenende in Gelsenkirchen-Schalke ereignet.

Am frühen Montagmorgen, 20. April 2020, beobachteten Zeugen einen 29-Jährigen ohne festen Wohnsitz, wie er auf der Grenzstraße im Stadtteil Schalke an seinem parkenden Auto mit einer weiteren Person Alkohol getrunken und Musik gehört hat. Gegen 3.10 Uhr ist er laut Zeugenaussage mit seinem Wagen mehrfach die Grenzstraße auf- und abgefahren. Beim Einparken habe er ein dort abgestelltes Auto beschädigt. Daraufhin habe er eine andere Parklücke gesucht und sich in ein Wohnhaus begeben. Die alarmierten Polizeibeamten trafen den Beschuldigten in einer Wohnung an, gemeldet ist er dort nicht. Der 29-Jährige, der in Verdacht steht, den Unfall mit rund 1500 Euro Sachschaden verursacht zu haben, verhielt sich aggressiv und wurde vorläufig festgenommen. In der Wache musste er zwei Blutproben und die PKW-Schlüssel abgeben. Die Ermittlungen dauern an.

Bereits am Freitag, 17. April 2020, kurz vor Mitternacht kam es zu einem Unfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Schalke. Eine 41-jährige Gelsenkirchenerin beschädigte beim Ausparken den Wagen eines 26-jährigen Esseners, es entstand etwa 2500 Euro Schaden. Bei der Unfallaufnahme entstand bei den Polizisten der Verdacht, dass die Frau Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Dies gab die 41-Jährige zu, woraufhin sie die Beamten zur Wache begleiten und Blutproben abgeben musste. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein wurde sichergestellt.

Ebenfalls kurz vor Mitternacht ereignete sich am Samstag, 18. April 2020, ein ähnlicher Unfall auf einem Parkplatz an der Florastraße in Schalke. Hier beschädigte ein 38-jähriger Gelsenkirchener den Wagen eines 41-jährigen Herteners beim Rangieren. Der Schaden beläuft sich auf etwa 500 Euro. Da der Gelsenkirchener nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und Alkohol konsumiert hatte, wurde ihm in der Wache eine Blutprobe entnommen.

In allen drei Fällen fertigten die Beamten entsprechende Anzeigen. Die Polizei weist erneut auf die hohe Unfallgefahr im Rauschzustand hin. Sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen, ist gefährlich und kein Kavaliersdelikt.

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