22.04.2020 – 11:33, Polizei Hamburg, Hamburg (ots)
Tatzeit: 25.01.2020, 08:00 Uhr Tatort: Hamburg-Steilshoop, Gropiusring
Heute Morgen haben Beamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) einen Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Deutschen in Hamburg-Bramfeld vollstreckt. Der Mann soll im Januar einen anderen Mann schwer verletzt haben.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hatte der 23-jährige Tatverdächtige in einer Steilshooper Kneipe offenbar Streit mit einem 50-jährigen Mann und dessen 36-jähriger Begleitung gesucht. Nachdem er einen gläsernen Kerzenhalter mit Wucht in Richtung des 50-Jährigen geworfen, diesen jedoch verfehlt hatte, schlug er dem Geschädigten kraftvoll mit der Faust ins Gesicht. Mutmaßlich verwendete er hierbei einen Schlagring.
Der Mann ging zu Boden und der Tatverdächtige flüchtete in unbekannte Richtung aus der Kneipe.
Der Angegriffene wurde durch den Schlag schwer verletzt. Er musste stationär im Krankenhaus aufgenommen und operiert werden.
Die für Körperverletzungsdelikte in der Region Nord zuständige Fachdienststelle (LKA 143) führte die weiteren Ermittlungen mit Hochdruck.
Als sich der Tatverdacht gegen den 23-Jährigen erhärtet hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Haftbefehl sowie einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des bereits einschlägig polizeibekannten Mannes in Bramfeld. Beide wurden heute Morgen mit Unterstützung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) vollstreckt. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden neben einem Schlagring auch ein Teleskopschlagstock, Pfefferspray und Anabolika sichergestellt.
Die Ermittlungen dauern an.
Auch in der Fuhlsbüttler Straße in Hamburg-Ohlsdorf wurde heute Morgen ein Durchsuchungsbeschluss durch die BFE vollstreckt. In diesem Fall soll ein 29-jähriger Iraner einen 27-Jährigen bedroht haben. Da Hinweise vorlagen, dass der Tatverdächtige bewaffnet sein könnte, wurde die Spezialeinheit eingesetzt.
Der Verdächtige wurde vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Eine Waffe fanden die Beamten bei der Durchsuchung seiner Wohnung nicht. Mangels Haftgründen verblieb der Mann auf freiem Fuß.
Die Ermittlungen werden vom örtlich zuständigen Landeskriminalamt 141 geführt und dauern an.
Ka.
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