22.04.2020 – 17:52, Polizei Köln, Köln (ots)
Stadt und Polizei Köln haben sich heute zum Umgang mit Versammlungen abgestimmt. Polizeipräsident Uwe Jacob begrüßt, dass die derzeit positiven Entwicklungen der Corona-Pandemie wieder Versammlungen unter besonderen Auflagen ermöglichen: "Wenn wir wieder Schritt für Schritt ein wenig mehr Normalität zurückkehren und Verbote gelockert werden, müssen auch Versammlungen wieder möglich sein. Die durch Art. 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das wir als Polizei schützen. Der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen geht aber weiterhin vor und deshalb wägen wir Eingriffe in diese Grundrechte im Einzelfall mit der Stadt sehr genau ab."
Sofern eine Versammlung unter strenger Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden kann und die Stadt eine Ausnahmegenehmigung i.S. der CoronaSchVO erteilt, wird die Polizei Köln die Voraussetzungen für eine Versammlungsbestätigung prüfen.
Für Versammlungsanmelder gilt fortan, dass die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen begrenzt wird. Zudem sind nur Standkundgebungen ohne Zelte und Pavillions, aber keine Aufzüge möglich, da eine Einhaltung der für den Infektionsschutz notwendigen Mindestabstände sonst nicht gewährleistet werden kann.
Des Weiteren verpflichten Stadt und Polizei den Versammlungsleiter, eine Teilnehmerliste zu erstellen und zwei Monate aufzuheben. Nur im Infektionsfall muss diese Liste auf Verlangen der Gesundheitsbehörde an diese ausgehändigt werden. Während der Versammlung müssen die Abstände zwischen den Teilnehmenden 1,5 m betragen, daneben sind für Ordner, Passanten und Einsatzkräfte 3,5 Meter breite Korridore einzurichten. Flyer oder Informationsmaterial dürfen nicht verteilt, sondern lediglich zur Mitnahme bereitgestellt werden. Hierdurch sollen direkte Kontakten zwischen Menschen - und damit das Infektionsrisiko - minimiert werden.
Polizeipräsident Uwe Jacob sieht in diesen Auflagen eine wichtige Möglichkeit zur Meinungsäußerung, appelliert aber an die Versammlungsteilnehmer, sich mit Blick auf die Gesundheit der Bevölkerung verantwortungsvoll zu verhalten und die Auflagen zu folgen.
Die Dauer der Versammlungen soll auf maximal 2 Stunden, die Anzahl gleichzeitig stattfindender Versammlungen auf 10 im Stadtgebiet begrenzt werden. (de)
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