29.04.2020 – 16:02, Bundespolizeidirektion München, München (ots)
Die Bundespolizei hat am Montag (27. April) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, insgesamt sechs deutsche bzw. irakische Beschuldigte festgenommen und 14 Kilogramm Drogen beschlagnahmt. Anlass des Einsatzes waren Ermittlungen wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Handels mit nicht geringen Mengen Betäubungsmittel. Die Einsatzmaßnahmen fanden in den Bereichen Pforzheim, Dortmund/Hagen und Bremen unter Beteiligung von mehr als 100 Beamten statt. Die bei der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München geführten Ermittlungen waren wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern angelaufen: Die Beschuldigten sollen seit mindestens Juli 2019 in zahlreichen Fällen Ausländer illegal über die Balkanroute nach Deutschland gebracht bzw. Schleusungen organisiert haben. Später ergaben sich vermehrt Anhaltspunkte dafür, dass die Täter zudem in großem Maßstab mit Betäubungsmitteln handelten. Insbesondere besteht der Verdacht, dass sie die Einfuhr von Drogen nach Deutschland und deren Verteilung innerhalb des Bundesgebietes organisierten. Die Bundespolizei griff nun bei der Übergabe von mehreren Kilogramm Betäubungsmitteln zu. Die Beamten haben dabei ein Drogendepot lokalisiert und ausgehoben. An dem Einsatz waren Spezialkräfte der Bundespolizei beteiligt. Bei den sichergestellten Substanzen handelt es sich ersten Testergebnissen zufolge insgesamt um rund 14 Kilogramm Heroin, ein detailliertes Wirkstoffgutachten folgt. Darüber hinaus beschlagnahmten die Beamten bei den Durchsuchungen drei Fahrzeuge, Bargeld in Höhe von rund 15.000 Euro sowie mehrere Mobiltelefone und sonstige Speichermedien. Haftrichter an den Amtsgerichten Landshut und Dortmund bestätigten gestern (Dienstag, 28. April) die vorläufigen Festnahmen und ordneten gegen alle Verdächtigen Untersuchungshaft an. Auf die den Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten stehen laut Gesetz Freiheitsstrafen von 1 bis 10 Jahren beim banden- und gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern sowie von 1 bis 15 Jahren beim Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
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