Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 2. Mai 2020


02.05.2020, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 2. Mai 2020
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Weißenhorn und der Polizeistation Senden, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug. Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.

Verkehrsunfallflucht NEU-ULM. Zwischen Mittwochabend, 29.04.2020 und Freitagmorgen, 01.05.2020, parkte der weiße Fiat der Geschädigten am Straßenrand der Dammstraße. Als die Geschädigte wieder zu ihrem Fahrzeug kam, musste sie einen Schaden an ihrer vorderen Stoßstange feststellen. Ein bislang unbekannter Täter muss dieser gegen das Fahrzeug gefahren sein und entfernte sich anschließend von der Unfallörtlichkeit, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Der Sachschaden wird auf 500 Euro geschätzt. Zeugen, die im Tatzeitraum Beobachtungen gemacht haben oder anderweitige sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm unter der Telefonnummer 0731/8013-0 zu melden. (PI Neu-Ulm)Sachbeschädigung an KFZNEU-ULM. Am 1. Mai erreichte die Polizeiinspektion Neu-Ulm die Mitteilung über eine eingeschlagene PKW-Heckscheibe in der Riedstraße. Ein bislang unbekannter Täter muss zwischen Donnerstagabend, dem 30.04.2020 und Freitagmittag, dem 01.05.2020, die Heckscheibe des blauen VW Golf des Geschädigten eingeschlagen haben. Der Sachschaden wird auf 500 Euro geschätzt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Polizei Neu-Ulm, Tel. 0731/9013-0 in Verbindung zu setzen. (PI Neu-Ulm)InfektionsschutzgesetzALTENSTADT. Am Samstag, 02.05.2020, 01.15 Uhr, teilt ein Anwohner in Altenstadt, Bärringerstraße, eine Ruhestörung mit. Bei einer Überprüfung konnten in der Wohnung eines 26-Jährigen zwei Freunde im Alter von 24 und 41 Jahre angetroffen werden, welche gemeinsam feierten, obwohl dies aufgrund der derzeitigen Ausgangsbeschränkung nicht zulässig ist. Nachtruhe wurde hergestellt. Anzeigen gegen alle drei nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt. (PI Illertissen)