03.05.2020 – 11:39, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
Fahren ohne Fahrerlaubnis Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Freitag, gegen 17:15 Uhr im Mühlenweg in Wilhelmshaven, stellte sich heraus, dass der Fahrer (35 Jahre) einen Pkw mit Anhänger fxFC;hrte, deren zulässiges Gesamtgewicht in dieser Kombination über 3500 kg lag. Der Fahrer war aber nur im Besitz des Führerscheins der Klasse B. Erforderlich wäre mindestens die Klasse BE gewesen. Gegen 18:15 Uhr befuhr ein Kleinkraftrad mit 50 km/h auf dem Radweg der Langewerther Landstraße. Einen erforderlichen Führerschein konnte der Fahrer nicht vorzeigen, er war erst 15 Jahre alt. Am Samstagabend, gegen 22:30 Uhr, fiel einer Funkstreife ein Kleinkraftrad auf, der den Gehweg entlang der Preußenstraße benutzte. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass die 20 Jahre alte Fahrerin nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zudem wurde das Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2012 geführt. Allen drei Kraftfahrzeugführern erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. Unter Alkoholeinfluss Kraftfahrzeuge geführt Am Samstagabend, gg. 20:50 Uhr, wurde ein 48 Jahre alter Mann mit seinem Kleinkraftrad in der Oldenburger Straße kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass er mit 1,26 Promille unterwegs war. Um 23:45 Uhr wurde eine 38 Jahre alte Autofahrerin in der Güterstraße angehalten. Sie führte ihren Pkw mit 1,82 Promille . Und gegen 03:50 Uhr wurde erneut in der Güterstraße ein 18 Jahre alter Fahranfänger kontrolliert. Er hatte einen Atemalkoholwert von 1,04 Promille. Drei Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, zwei Führerscheine sichergestellt.
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