Ohne Führerschein Drogen transportiert – 41-jähriger in Untersuchungshaft


04.05.2020, PP Unterfranken
Ohne Führerschein Drogen transportiert – 41-jähriger in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 24.04.2020

WALDASCHAFF, LKR. ASCHAFFENBURG. Knapp 300 Gramm Marihuana stellte die Polizei am Mittwochabend bei einer Verkehrskontrolle auf der A 3 sicher. Der 41-jährige Fahrer steht zusätzlich im Verdacht unter Drogeneinfluss gestanden zu haben und ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter am Donnerstag einen Haftbefehl. Der Fahrer eines grauen Audi A 6 zog gegen 23:00 Uhr die Aufmerksamkeit einer Streife der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach auf sich, der in Richtung Würzburg auf der A 3 unterwegs war. An der Ausfahrt Weibersbrunn entschlossen sich die Beamten zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und stellten sofort starken Cannabisgeruch im Fahrzeuginnenraum fest.Mehrere vorgedrehte Joints erhärteten neben drogentypischen Auffälligkeiten den Verdacht, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stehen könnte. Die Durchsuchung des Audis führte schließlich zur Sicherstellung von knapp 300 Gramm Marihuana und somit zur vorläufigen Festnahme des Frankfurters. Die weiteren Ermittlungen auf der Dienststelle ergaben, dass der 41-Jährige wohl auch über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg führte die Kripo, welche die weiteren Ermittlungen übernommen hat, den Tatverdächtigen am Donnerstagnachmittag dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Im Anschluss kam der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt.Bereits am Freitag konnte aufgrund der weiteren Ermittlungen der Kripo Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft außer Vollzug gesetzt werden.