06.05.2020 – 09:23, Polizei Hamburg, Hamburg (ots)
Zeit: 05.05.2020, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr Ort: Hamburg, BAB 1 zwischen der Landesgrenze Niedersachsen und der Anschlussstelle Stillhorn mit Fahrtrichtung Norden
Unter Führung der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) wurden mit Unterstützung von Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP 513) und der Landesbereitschaftspolizei zielgerichtete Kontrollen durchgeführt.
Im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr sind insbesondere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, die Vorschriften zur Ladungssicherung, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten aber auch gegen die Vorschriften zur Einhaltung von Überholverboten zu verzeichnen. Verstöße gegen das Gefahrgut- und Abfallrecht sind ebenfalls festzustellen.
Aufgrund von Bauwerkschäden an der Süderelbbrücke besteht im Bereich der BAB 1, 1.000 m vor der Anschlussstelle Harburg bis zur Anschlussstelle Stillhorn ein Überholverbot für Lkw über 7,5t. Dieses dient der Erhaltung der Tragfähigkeit dieser Brücke.
Insgesamt wurden diesbezüglich 19 Lkw und 19 Personen überprüft. Von diesen 19 Lkw missachteten 12 Lkw-Fahrer das bestehende Überholverbot, sieben Lkw wurden zusätzlich gefahrgutrechtlich überprüft. Bei fünf Lkw wurde aufgrund fehlender Ladungssicherung oder technischer Mängel die Weiterfahrt untersagt.
Besonders auffällig waren zwei beladene Gefahrguttransporte, deren Fahrer das Überholverbot missachtet haben. Bei einem dieser Gefahrguttransporte wurde zudem ein defekter Reifen festgestellt, den der Fahrer vor Ort wechseln musste. Die Kontrolle des anderen Gefahrguttransportes ergab, dass dessen Ladung nahezu ungesichert auf der Ladefläche stand und dadurch ein hohes Gefahrenpotential darstellte.
Ein weiterer Lkw war auffällig, da er "Rauchwolken" hinter sich herzog. Die Kontrolle ergab einen extremen Ölverlust. Der Lkw wurde in eine Fachwerkstatt begleitet.
Ergebnisse: 12 x Verstöße gegen das Überholverbot 3 x Verstöße gegen die Sozialvorschriften (Lenk-und Ruhezeiten) 3 x Ladungsverstöße 2 x technische Mängel (Reifenschaden/extremer Ölverlust) 4 x Verstöße gegen die Bestimmungen von Gefahrguttransporten 1 x Verstoß gegen erforderliche Genehmigungen
In zwei Fällen wurde ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet.
In sieben Fällen wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet. Die Gesamtsumme dieser Sicherheitsleistungen beläuft sich auf 1.329 Euro.
Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft zielgerichtete Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.
Ri.
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Daniel Ritterskamp
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