08.05.2020 – 11:08, Polizei Wolfsburg, Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, OT Westhagen, Jenaer Straße 07.05.2020, 22.50 Uhr und 08.05.2020, 00.20 Uhr
Eine Ansammlung von rund 25 Personen musste die Polizei am Donnerstagabend bzw Freitagfrüh in Westhagen auflösen. Dabei waren die betroffenen Personen überhaupt nicht einsichtig und verhielten sich den einschreitenden Beamten gegenüber äußerst respektlos und sehr aggressiv.
Es war am Donnerstagabend als gegen 22.50 Uhr mehrere Anrufe bei der Polizei eingingen, wo sich Anwohner über eine Ansammlung von etwa 25 Personen beschwerten, die am Einkaufszentrum in der Jenaer Straße, am sogenannten Roten Platz, gegen das Kontaktverbot verstießen, zusammensaßen, Alkohol konsumierten und sehr laute Musik hörten. Dabei hielten sie die Hygienevorschriften nicht ein, indem sie immer wieder den Mindestabstand unterschritten.
Als die Polizei vor Ort erschien flüchteten alle Anwesenden in unterschiedliche Richtungen. Die Beamten stellten zwei Personen fest, nahmen die Personalien auf und erteilten ihnen einen Platzverweis.
Gut eineinhalb Stunden später, gegen 00.20 Uhr gingen abermals Anrufe bei der Polizei ein, dass die Personengruppe sich wieder am Roten Platz zusammengefunden hatte.
Mit Unterstützung durch Polizeikräfte von umliegenden Dienststellen wurde die Örtlichkeit umstellt und die beim Anblick der Polizei erneut flüchtenden Personen festgehalten werden.
Hierbei zeigten sich die angehaltenen Personenbezüglich der aktuellen Bestimmungen zum Infektionsschutz sehr uneinsichtig, traten den einschreitenden Beamten gegenüber äußerst respektlos und teilweise aggressiv auf.
Ein 21 Jahre junger Mann aus dem Landkreis Helmstedt kam einem wiederholten Platzverweis der Polizei nicht nach und wurde daraufhin zur Durchsetzung der Maßnahme durch die Beamten in Gewahsam genommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Auch bei den verschiedenen Lockerungen hinsichtliich der Beschränkungen sind Zusammenkünfte und Ansammlungen nach derzeitigem Stand im öffentlichen Raum weiterhin auf zwei Personen beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Personen die in einem Haushalt leben.
Ob sich diese Personenzahl nach Beendigung der derzeit geltenden Verordnung am 10. Mai 2020 verändern wird liegt im Ermessen der politisch Verantwortlichen. Weiterhin wird die Abstandregel Gültigkeit behalten. Diese Abstandsregel wird auch zukünftig, insbesondere an den kommenden Wochenenden und dem bevorstehenden Himmelfahrtswochenende durch die Polizei kontrolliert werden.
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Thomas Figge
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