Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Münster
Am Samstagabend (9.5., 22:44 Uhr) informierten Zeugen Polizei und Feuerwehr über eine schwerverletze Person in einem Vorgarten an der Straße Auf dem Dorn in Münster-Roxel.
Vor Ort fanden die Einsatzkräfte einen 33-jährigen Mann, der Stichverletzungen am Oberk6;rper aufwies. Obwohl der 33-Jährige sofort durch Rettungskräfte behandelt wurde, verstarb er wenige Stunden später auf Grund seiner schweren Verletzungen in einem Krankenhaus.
Zur Klärung der Tat ist eine Mordkommission unter der Leitung von Kriminaloberkommissar Andreas Osterhage im Einsatz.
"Durch weitere Zeugenaussagen erhielten wir schnell Kenntnis darüber, dass es vor dem Haus zu einem Streit zwischen dem Verstorbenen und einer weiteren Person gekommen sein soll", erläuterte der Leiter der Mordkommission Kriminaloberkommissar Andreas Osterhage. "Möglicherweise soll ruhestörender Lärm eines Telefonates des 33-Jährigen vor der Haustür eines Anwohners Grund für diese Auseinandersetzung gewesen sein."
Polizisten nahmen kurze Zeit später einen 61-jährigen Münsteraner in seiner Wohnung fest. In einer ersten polizeilichen Vernehmung räumte der Beschuldigte eine Auseinandersetzung mit dem 33-Jährigen ein. Er habe sich jedoch gegen den Verstorbenen nur zur Wehr setzen wollen.
"Der Leichnam des 33-Jährigen wurde heute Vormittag im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster obduziert", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Ursächlich für den Tod des jungen Mannes waren drei Messerstiche in den Oberkörper. Nach den derzeitigen Ermittlungen soll der 61-Jährige das Messer aus seiner eigenen Wohnung mitgebracht haben. Zurzeit liegen uns keine Hinweise darüber vor, dass sich der Beschuldigte und der Verstorbene kannten."
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter am Sonntagnachmittag (10.5.) Haftbefehl wegen Totschlags gegen den 61-jährigen Beschuldigten und ordnete die sofortige Untersuchungshaft an.
Die Ermittlungen dauern an.
Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0172 2913810
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