Mehrere Haftbefehle vollstreckt - Personenkontrolle führt einen 43-Jährigen direkt in Justizvollzugsanstalt
Bei der Einreiseüberwachung des litauischen Fährschiffes wurde am Sonntag ein 43-jähriger Mann kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Daten stellten die Beamten fest, dass gegen den Litauer ein Haftbefehl vorlag. Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme ausgeschrieben. Demnach hat der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 1123 Tage zu verbüßen. Ursprünglich wurde er im Jahr 2004 wegen unerlaubten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Einen Teil der Strafe habe er bereits abgesessen, ehe er in sein Heimatland abgeschoben wurde. Da der Haftbefehl immer noch Bestand hatte, wurde dieser nun vollstreckt. Bundespolizisten verbrachten ihn in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Neumünster.
Bereits am Freitag wurden im Rahmen der Binnengrenzfahndung drei Männer festgestellt, die ebenfalls durch Staatsanwaltschaften gesucht wurden.
Ein 51-jähriger Ukrainer wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 1.050,- Euro oder ersatzweise 70 Tage Haft verurteilt.
Bei einem 30-jährigen Litauer wurde bei der Überprüfung seiner Personalien festgestellt, dass gegen ihn eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung (Haftbefehl) wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorlag. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1.680,- Euro oder ersatzweise 42 Tage Freiheitsstrafe verurteilt.
Ebenfalls lag gegen einen 32-jähriger Mann aus Litauen eine Fahndungsnotierung wegen Diebstahl vor. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 515,00 Euro oder ersatzweise 103 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Durch Zahlung der geforderten Geldstrafen konnten die drei Männer ihren Freiheitsstrafen entgehen.
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