Am Wochenende kam es in Thüringen zu mehreren Beschädigungen und Beschmierungen an abgestellten Zügen, Wartehäuschen oder Haltepunkten der Bahn. So besprühten bislang unbekannte Täter eine abgestellte Regionalbahn in Zeulenroda-Triebes. Am Haltepunkt Wünschendorf wurde ein Stromkasten beschmiert und am Haltepunkt Gera-Zwötzen die Glasscheibe eines Wartehäuschens beschädigt. Und in einer Regionalbahn, die von Halle nach Saalfeld unterwegs war, entdeckte das Reinigungspersonal in die Wandverkleidung eingeritzte Hakenkreuze. Die Bundespolizei leitete zu den jeweiligen Vorgängen Ermittlungsverfahren ein.
Samstagnachmittag kam es kurzzeitig zu Teilsperrungen im Erfurter Hauptbahnhof. Eine Streife der Bundespolizei hatte einen herrenlosen Rucksack, einen Rollkoffer und einen Pappkarton festgestellt. Eine Befragung im Umfeld und ein Ausruf im Bahnhof nach dem Eigentümer, brachte keinen Erfolg. Daraufhin veranlassten die Beamten die Absperrung des betroffenen Bahnsteigs. Es kam zu geringfügigen Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs. Nach einiger Zeit meldete sich die Eigentümerin der Sachen, eine vietnamesische Staatsangehörige. Erst nachdem die Ungefährlichkeit der Sachen feststand, wurde die Sperrung aufgehoben und die junge Frau über ihr Fehlverhalten und die auf sie zukommenden Kosten belehrt. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei alle Reisenden darauf hin, ihre Koffer, Taschen und sonstigen Gepäckstücke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Schnell können gewahrsamslose Gepäckstücke einen polizeilichen Einsatz auslösen und / oder zu Verzögerungen im Bahnverkehr führen. Dabei können auf die Verursacher hohe Kosten durch Schadensersatzansprüche zukommen.
Auch waren am Wochenende mehrere Personen ohne Fahrschein unterwegs. Durch die Zugbegleiter informiert, konnten diese nach Ankunft der Züge in Erfurt durch die Bundespolizei gestellt werden. Ein 15-jähriger Deutscher, den die Beamten daraufhin zur Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle nahmen, fiel durch deutlichen Marihuana-Geruch auf. Bei der Durchsuchung seiner Person kam dann auch eine Tüte mit einer geringen Menge Marihuana zum Vorschein. Diese hatte der Jugendliche in der Unterhose versteckt. Zur Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen kam eine weitere Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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