Alkoholverbot im Allerpark an Himmelfahrt Sicherheitsdienst, Polizei und Stadt kontrollieren am Himmelfahrtstag

Wolfsburg, 15.05.2020

Aufgrund des bevorstehenden Feiertags Christi Himmelfahrt weisen Stadt und Polizei Wolfsburg nochmals auf die Einhaltung der seit dem 11. Mai geltenden Fassung der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hin.

Des Weiteren gilt an diesem Tag für den Bereich des Allerparks ein absolutes Alkoholverbot.

Einsatzkräfte der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes werden in Bezug auf die Überwachung des Alkoholverbots und der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am diesjährigen Vatertag deutlich sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen erhöhen.

Wolfsburgs Polizeichef Olaf Gösmann kündigt ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen gegen das Alkoholverbot, die Hygieneverordnung und das Kontaktverbot an: "Die Polizei wird zusammen mit dem Ordnungsdienst der Stadt Wolfsburg am kommenden Donnerstag die Einhaltung der niedersächsischen Verordnung und städtischen Anordnung überprüfen. Ich bitte alle Bürger, sich an die Auflagen und Vorschriften zu halten. Die Einhaltung dieser Ge- und Verbote genießt absolute Priorität und hat für den weiteren Verlauf der Infektionsausbreitung weiterhin existentielle Bedeutung."

Auch Oberbürgermeister Klaus Mohrs appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Wolfsburger: "In den vergangenen Jahren haben sich am Vatertag immer wieder unschöne Situationen abgespielt. Übermäßiger Alkoholkonsum und enthemmtes Verhalten bis hin zu körperlichen Übergriffen können wir in diesem Jahr noch weniger gebrauchen als in den vergangenen. Wir befinden uns in einer Krisensituation und werden im Ernstfall hart durchgreifen, wenn die Auflagen verletzt werden."

Die Polizei Wolfsburg-Helmstedt wird für diese notwendigen Kontrollen Einsatzkräfte aus allen Dienstbereichen zusammenziehen und durch Beamte der Bereitschaftspolizei und Polizeireiter der Reiterstaffel der Polizeidirektion Braunschweig Unterstützung erfahren.

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind zukünftig Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt. In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören.

Zudem gilt für den Bereich Allerpark ein durch die Stadt Wolfsburg erlassenes, striktes Alkoholverbot. Stadt und Polizei appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger, diese aufgestellten lebensnotwendigen und lebensrettenden Regeln durch eigenes verantwortungsbewusstes Handeln zum Gemeinwohl aller zu unterstützen.

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Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
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