Gemeinsame Pressemitteilung der Polizei Delmenhorst, der Stadt Delmenhorst und der Landkreise Oldenburg und Wesermarsch: +++ Frühzeitiges Einschreiten und konsequentes Vorgehen am „Vatertag“ 2020 +++

Neben zahlreicher anderer Veranstaltungen wird auch der diesjährige Vatertag am Donnerstag, den 21. Mai 2020, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie überschattet. Die ersten Lockerungen der Beschränkungen der niedersächsischen Landesregierung vom 11. Mai 2020 ließen die Bevölkerung aufatmen und aktivierten das öffentliche Leben in Teilen wieder.

Jedoch können gerade diese erfreulichen Lockerungen und der Kontakt mit vielen verschiedenen Menschen zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus führen. Aus diesem Grund ist jeder Einzelne zu noch größerer Umsicht und Sorgfalt bei der Beachtung der Hygienemaßnahmen gefordert.

Am diesjährigen Himmelfahrtstag ist es Gaststätten, Cafés, Restaurants und Biergärten im Freien gestattet, unter der Einhaltung strenger Auflagen und Hygienemaßnahmen zu öffnen. Beispielsweise müssen Warteschlagen vermieden und der Abstand zwischen den Gästen von 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem darf nur maximal die Hälfte der Plätze für Gäste gleichzeitig belegt sein.

Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch rechnet aus diesem Grund mit einer Vielzahl von Menschen, die die Gaststätten in der Stadt Delmenhorst und den Landkreisen Oldenburg und Wesermarsch im Rahmen einer Bollerwagen- oder Fahrradtour aufsuchen, sodass die Hygienemaßnahmen, das Kontaktverbot und die Abstandsregelung schwierig einzuhalten sind.

Die große Anzahl an Einsatzkräften der Polizeiinspektion Delmenhorst, der Bereitschaftspolizei Niedersachsen sowie der Diensthundeführerstaffel bereitet sich auf vielfältige Einsatzszenarien vor. Besonderes Augenmerk wird auf die Regelungen der Corona-Verordnung gelegt.

Gemeinsam mit den zahlreichen Kontrollteams der Stadt Delmenhorst sowie der Landkreise Oldenburg und Wesermarsch werden die Einsatzkräfte der Polizei Delmenhorst die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Infektionsgefahren und -quellen treffen.

Schwerpunkt der Streifenfahrten werden bekannte Brennpunkte und Gaststätten im gesamten Inspektionsbereich sein. Im Vordergrund steht die Gewährleistung eines friedlichen und sicheren Ablaufs des Vatertages im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, insbesondere der Corona-Verordnung.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Ansammlungen von mehr als zwei Haushalten, Gruppenbildungen, Abstandsunterschreitungen, übermäßiger Alkoholkonsum, Urinieren in der Öffentlichkeit oder Ruhestörungen umgehend unterbunden werden und mit zum Teil hohen Bußgeldern hinterlegt sind.

Gerade die beliebten Bollerwagen- und Fahrradtouren im Freundeskreis sind in diesem Jahr untersagt, da sie das Abstandsgebot gefährden. Ausgenommen sind Touren zwischen den Personen zweier Haushalte. Auch das Aufeinandertreffen zulässiger Touren ist untersagt, da es dann zu einer unerlaubten Gruppenbildung käme.

Grundsätzlich gilt auch weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt oder in einem weiteren Haushalt leben.

"Sofern der Vatertag gesittet und in einem vertretbaren Rahmen abläuft und sich alle Menschen an die Regelungen halten, steht Unternehmungen nichts im Wege. Um aber größere Ausschreitungen zu verhindern, werden wir als Polizei und Ordnungsamt frühzeitig einschreiten und erforderliche Maßnahmen treffen, sobald erste Verstöße festgestellt werden", kündigen Axel Jahnz, der Oberbürgermeister der Stadt Delmenhorst, Carsten Harings, Landrat des Landkreises Oldenburg, Thomas Brückmann, Landrat des Landkreises Wesermarsch und Carsten Hoffmeyer, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch an.

"Die Wesermarsch ist hinsichtlich der Infektionszahlen/je Einwohner stärker betroffen als die meisten seiner Nachbarlandkreis. Allerdings gibt es seit nunmehr rund drei Wochen in der Wesermarsch keine Neuerkrankungen zu verzeichnen. Das ist sicherlich der großen Disziplin seiner Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Damit dies so bleibt, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger weiter diszipliniert den Vorgaben zu folgen und sich so besonnen wie bisher zu verhalten, insbesondere die Abstandsregelungen einzuhalten, auch wenn dies an Christi Himmelfahrt und dem folgenden Pfingstwochenende schwerer fallen sollte. Herzlichen Dank!", ergänzt Herr Brückmann.

Im Folgenden werden wichtige Aspekte für den bevorstehenden Vatertag einmal übersichtlich zusammengefasst:

1. Betrifft jeden Bürger/jede Bürgerin:

- Treffen in der Öffentlichkeit unter Angehörigen und Personen aus 
zwei verschiedenen Haushalten sind erlaubt. Beispielsweise zwei Paare
oder zwei Familien. Es wird empfohlen den Mindestabstand einzuhalten.

- Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss nicht zu Personen 
eingehalten werden, die im gleichen oder in einem anderen Haushalt 
leben. Bei Treffen in der Öffentlichkeit zwischen zwei befreundeten 
Familien/Paaren aus insgesamt zwei Haushalten, muss der 
Mindestabstand nicht eingehalten werden. Zu jeder anderen Person 
jedoch schon. Kommt also zu den zwei befreundeten Familien eine 
Person aus einem dritten Haushalt dazu, ist der Mindestabstand 
einzuhalten.

- Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot gefährden, sind untersagt. 
Stichwort: Gruppenbildung --> Bollerwagen- und Fahrradtouren sind 
teilweise untersagt.

- Erlaubte Touren: Zwischen zwei Haushalten (zwei befreundete 
Familien, zwei befreundete Paare). 

- Verbotene Touren: Klassische Touren mit dem gesamten Freundeskreis 
aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten. 

- Das Grundprinzip der Kontaktminimierung bleibt gleichwohl: Der 
Kreis der sich treffenden Menschen soll möglichst klein und 
idealerweise gleichbleibend sein.


- Treffen auf dem Privatgrundstück / in der Wohnung: Zumindest nicht 
verboten sind Treffen mit Freunden und der Familie. Allerdings gilt 
der Leitsatz: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu 
beschränken. Die Polizei kann bei begründetem Anlass diese Treffen 
auflösen. Partys und Feiern sind deswegen nicht gestattet. 

2. Betrifft Gastwirte und Gäste

- Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts müssen getroffen werden.

- Warteschlangen unter den Gästen müssen vermieden werden.

- Hygienemaßnahmen müssen getroffen und eingehalten werden.

- Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen.

- Tische müssen mit einem Abstand von 2 Metern zueinander angeordnet 
sein.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern von Gast zu Gast muss eingehalten
werden. Ausgenommen sind Gäste, die die Gaststätte mit Personen des 
eigenen Haushaltes oder eines weiteren Haushaltes besuchen.

- Maximal 50% der zugelassenen Plätze dürfen gleichzeitig belegt 
werden.

- Angestellte/Bedienungen müssen im Gästebereich einen Mundschutz 
tragen.

- Gästen muss die Möglichkeit zur Handdesinfektion bereitgestellt 
werden.

- Kontaktdaten der Gäste müssen notiert und drei Wochen aufbewahrt 
werden.

- Ein Gast darf nur bewirtet werden, wenn er seine Kontaktdaten 
angegeben hat. 

Rückfragen bitte an:

Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de