Aufmerksame Zeugen verhindern Fahrzeugaufbruch – Hilden – 2005087

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Aufmerksame Zeugen informierten am frühen Samstagmorgen (16. Mai 2020) die Polizei, als sie zwei verdächtige Personen auf dem Mühlenbachweg in Hilden dabei beobachteten, wie diese sich in verdächtiger Art und Weise an geparkten Fahrzeugen zu schaffen machten. Bei Eintreffen der Polizeibeamten flüchteten die Tatverdächtigen zunächst fußläufig, konnten jedoch nach kurzer Nacheile gestellt und zunächst vorläufig festgenommen werden.

Das war geschehen:

Gegen 03:30 Uhr informierte ein 32-jähriger Zeitungsbote die Polizei, nachdem an einem VW Polo die Alarmanlage ausgelöst worden war, als zwei Personen sich an dem geparkten Fahrzeug zu schaffen gemacht hatten. Die jungen Männer hatten sich bereits zuvor in auffälliger Art und Weise an mehreren geparkten Fahrzeugen in Höhe der Haus-Nummer 26 aufgehalten und mit einer Taschenlampe hantiert. Als die Beamten den Einsatzort erreichten, wurde das Duo gerade von weiteren Zeugen, Mitarbeiter einer angrenzenden Firma, zur Rede gestellt. Bei Erblicken der Beamten flüchteten die Verdächtigen, konnten jedoch nach wenigen Metern gestellt werden.

Auf dem Parkplatz konnten drei unverschlossene Fahrzeuge aufgefunden werden, unter anderem ein VW Polo, an dem das Duo sich zuvor zu schaffen gemacht hatte. Die jungen Männer wurden wegen des Tatverdachts des versuchten Diebstahls aus Kraftfahrzeugen vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache Hilden gebracht.

Ein Atemalkoholtest fiel bei den zwei 18-jährigen Hildenern mit 1,0 Promille (0,54mg/l) und 1,4 Promille (0,72mg/l) positiv aus. Zur weiteren Beweisführung wurde auf der Polizeiwache die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt.

Da trotz intensiver Ermittlungen der Kriminalpolizei der Tatverdacht des Diebstahls aus den unverschlossen aufgefundenen Fahrzeugen zunächst nicht erhärtet werden konnte, wurden die 18-Jährigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Laufe des Vormittages entlassen. Die Kriminalpolizei muss nun mit Hilfe der Fahrzeuginhaber klären, ob der Diebstahlsvorwurf bestehen bleibt oder mangels Beweisen nicht näher erhärtet werden kann.

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