200520-3. Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen der Wasserschutzpolizei (WSP 51) nach Verdacht des Handels mit streng geschütztem Rio-Palisander in Hamburg-Hammerbrook

Zeit: 19.05.2020, 08:00 Uhr Ort: Hamburg-Hammerbrook, Frankenstraße

Die Ermittler der Wasserschutzpolizei (WSP 51) vollstreckten gestern Morgen zwei Durchsuchungsbeschlüsse im Zusammenhang mit illegalem Handel mit streng geschütztem Rio-Palisander.

Die Abteilung Artenschutz der Behörde für Umwelt und Energie erhielt einen Hinweis über eine Anzeige in einem Internetverkaufsportal. Auf dem Portal wurden demnach Möbelstücke aus mutmaßlich streng geschütztem Rio-Palisander angeboten. Der Hinweis wurde aufgrund des Verdachts einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz an die zuständige Fachdienststelle (WSP 51) der Polizei Hamburg weitergeleitet.

Die Ermittlungen der Beamten für Umwelt- und Verbraucherschutz ergaben, dass der entsprechende 40-jährige deutsche Verkäufer sowohl über seine eigene Webseite, als auch über ein weiteres Internetverkaufsportal gewerbsmäßig Möbel anbietet. Darunter hatte er offenbar auch Möbel angeboten, die möglicherweise unter Artenschutz stehen.

Durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wurden daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse sowohl für die Wohnung als auch für das Lager des Händlers erwirkt.

Gestern wurden die Beschlüsse durch Beamte der Wasserschutzpolizei (WSP 51/ WSP 63) vollstreckt. Unterstützt wurden sie für die Beurteilung der Holzart durch einen Sachverständigen. In der Wohnung und im Lager in der Frankenstraße wurden Beweismittel aufgefunden und sichergestellt. Die laut des Hinweises angebotenen Möbelstücke aus dem Verkaufsportal waren bereits veräußert worden.

Im Lager stellten die Beamten jedoch zehn Möbelstücke (u. a. Tisch, Stühle, Couch) sicher, die nach erster Einschätzung des Sachverständigen aus Rio-Palisander bestehen könnten.

Der Sachverständige prüft nun, ob die sichergestellten Möbel tatsächlich aus der streng geschützten Holzart Rio-Palisander (dalbergia nigra) bestehen. Das Resultat wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.

Der Mann verblieb nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.

Die Ermittlungen, insbesondere zu dem aus dem illegalen Verkauf erlangten Vermögen und zu den bereits verkauften Möbeln dauern an.

Ri.

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