(mb) Die Wetterprognosen versprechen einen schönen Feiertag, der einlädt, Familie und Freunde zu treffen und den Tag draußen zu genießen. Das ist auch zu "Coronazeiten" möglich, wenn dabei die gültigen Bestimmungen zum Infektionsschutz beachtet werden. Der sonst gern von männlichen Wandergruppen zum Getränketransport genutzte Bollerwagen sollte allerdings im Schuppen bleiben, denn solche Events lässt die gültige Coronaschutzverordnung nicht zu. Darauf weist die Kreispolizeibehörde Paderborn ausdrücklich hin.
Trotz der jüngst erfolgten Lockerungen sind weiterhin Regeln zur Eindämmung der Pandemie einzuhalten. Wanderungen sind erlaubt, so lange sich nur Personen aus maximal zwei Haushalten zu einer Gruppe zusammenschließen. Gleiches gilt für Fahrrad- oder Motorradtouren. Bei Ausflügen mit Fahrzeugen ist zu beachten, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nicht nur Kraftfahrern sondern auch Radfahrern den Führerschein kosten kann. Das Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist weiterhin untersagt. In den Wäldern gilt zudem eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Abstandsregelung von 1,5 Metern sowie die Verpflichtung, in bestimmten Bereichen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sind wichtige Elemente des Infektionsschutzes. In den geöffneten Gastronomiebetrieben gelten besondere Hygieneregeln, die unbedingt beachtet werden müssen. Zur Freude der Kinder sind Spielplätze inzwischen wieder geöffnet. Auch dort ist es wichtig, zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer Kinder und Familien die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Ein verantwortungsvolles Miteinander, Rücksicht und Verständnis tragen dazu bei, einen friedlichen Feiertag - vielleicht sogar ein ganzes verlängertes Wochenende - zu erleben.
Die Polizei ist im Einsatz und wird die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung überwachen. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet. Laut Katalog betragen die Bußgelder beispielsweise bei Verstößen gegen die Kontaktbestimmungen 200 Euro oder beim Grillen in der Öffentlichkeit 250 Euro. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass sich die weitaus meisten Menschen an die Bestimmungen halten. In den letzten Tagen wurden kaum noch Verstöße gemeldet oder festgestellt.
In diesem Sinne wünscht die Kreispolizeibehörde Paderborn einen erholsamen Feiertag. Bleiben Sie gesund!
Die ab dem 20.05.2020 gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mit allen Regelungen und Hinweisen ist hier zum Nachlesen eingestellt: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-19_fassung_coronaschvo_ab_20.05.2020_lesefassung.pdf
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