Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Hilden ---
Am Samstag (23. Mai 2020), in der Zeit von 12 Uhr bis 20:30 Uhr, beschädigte ein bislang noch unbekannter Unfallverursacher einen schwarzen VW Golf, welcher auf einem Supermarkt-Parkplatz an der Walder Straße, in Höhe der Hausnummer 91, in Hilden abgestellt war. Dabei entstanden Beschädigungen an der linken Fahrzeugseite. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 100 Euro. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Langenfeld ---
In der Zeit von Donnerstag (14. Mai 2020), gegen 17 Uhr, bis Freitag (15. Mai 2020), gegen 14 Uhr, parkte die Halterin eines schwarzen Audi A1 ihren Wagen auf einer Parkfläche an der Solinger Straße, in Höhe der Hausnummer 173, in Langenfeld. Anschließend stellte sie Beschädigungen in Form von Lackkratzern am hinteren linken Stoßfänger fest. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten. Es entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 500 Euro.
Am Freitag (22. Mai 2020) konnte die Polizei einen Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht klären und den Mann stellen. Gegen 08:15 Uhr, parkte die Halterin eines grauen Ford Fokus C-Max ihren Wagen in einer Parkbucht am Bienenweg, in Höhe der Hausnummer 2, in Langenfeld. Als sie gegen 12:15 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie Lackkratzer am vorderen linken Radkasten fest. Dank eines aufmerksamen Zeugen, der die Tat beobachtete und das Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeugs notierte, konnte die Polizei den Unfallverursacher, einen 65 Jahre alten Opel Corsa-Fahrer, ausfindig machen. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann alkoholisiert gefahren und den Unfall verursacht hatte. Auf ihn wartet nun ein Strafverfahren.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173 / 288-6310, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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