Kontrolle auf der Rastanlage– Größere Menge Cannabis sichergestellt – Kripo und Staatsanwaltschaft ermitteln


26.05.2020, PP Unterfranken
Kontrolle auf der Rastanlage– Größere Menge Cannabis sichergestellt – Kripo und Staatsanwaltschaft ermitteln
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft AschaffenburgWEIBERSBRUNN, LKR. ASCHAFFENBURG. Beamte der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach haben bei einer Pkw-Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Spessart rund 300 Gramm Marihuana entdeckt. Die beiden Fahrzeuginsassen wurden vorläufig festgenommen.

Am frühen Samstagnachmittag waren zwei junge Männer aus dem Raum Schweinfurt mit ihrem Mercedes auf der A3 bei Weibersbrunn in das Visier der Autobahnfahnder geraten. Die Beamten unterzogen das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug an der Rastanlage Spessart einer Kontrolle und entdeckten dabei das Marihuana, das in einem Rucksack versteckt war. Das Rauschgift wurde sichergestellt und die beiden 25 und 27 Jahre alten Männer vorläufig festgenommen. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernahm in der Folge die weiteren Ermittlungen in dem Fall, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg geführt werden. Noch am gleichen Tag wurden die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen mit deren Einverständnis durchsucht. Hierbei wurde in der Wohnung des 25-jährigen Beifahrers neben diversen Kleinstmengen an Betäubungsmitteln auch eine Schreckschusspistole, ein Würgeholz und Betäubungsmittelutensilien aufgefunden und sichergestellt. Dem 25 Jährigen konnte im Zuge der weiteren Ermittlungen auch das aufgefundene Rauschgift aus dem Fahrzeug zugeordnet werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-jährige Fahrer noch am Samstag wieder entlassen. Der Beifahrer hingegen wurde am Sonntag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Aschaffenburg zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Durch den Ermittlungsrichter wurde Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Der Haftbefehl wurde unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.