Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Oldenburg, der Stadt und der Polizei Wildeshausen: Pfingsten ohne Gildefest-was über die Feiertage erlaubt ist & wie sich die Ordnungsbehörden vorbereiten

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Ein langes Pfingstwochenende mit sonnig warmen Wetter steht vor der Tür. Eigentlich ideale Bedingungen für das traditionelle Gildefest in Wildeshausen, welches in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie jedoch entfällt.

Für Oberst Wilhelm Meyer und seine Gilde war diese Nachricht zwar eine Enttäuschung, jedoch vor dem Hintergrund der Minimierung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus eine vollkommen nachvollziehbare Maßnahme.

"Wir als Gilde sollten in dieser Zeit zusammenhalten und uns solidarisch gegenüber unseren Mitmenschen zeigen. Auf Ersatzveranstaltungen in der Öffentlichkeit oder bei Mitgliedern der Gilde zu Hause sollte verzichtet werden" appelliert Oberst Wilhelm Meyer an die Vernunft der Gildeanhänger.

Um die Einhaltung der Regelungen der Niedersächsischen Landesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu gewährleisten, hat sich die Stadt Wildeshausen mit dem Landkreis Oldenburg und der Polizei Wildeshausen besonders auf das bevorstehende Pfingstwochenende vorbereitet.

In enger Zusammenarbeit wurde ein gemeinsames Einsatzkonzept entwickelt, welches neben Präsenzstreifen der Einsatzkräfte auch stichprobenartige Kontrollen im Gastronomiebereich vorsieht. In diesem Zusammenhang werden über das Pfingstwochenende aufgestockte Kräfte der Polizei Wildeshausen sowie Kontrollteams des Ordnungsamtes des Landkreises Oldenburg im Einsatz sein, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Infektionsgefahren und -quellen zu treffen.

Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass Treffen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei verschiedenen Haushalten untersagt sind. Dazu zählen insbesondere Gruppenbildungen, wie klassische Bollerwagen- und Fahrradtouren mit dem gesamten Freundeskreis. Weiterhin ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ausgenommen sind Personen aus dem eigenen oder einem weiteren Haushalt.

Für Treffen auf dem Privatgrundstück gelten die Regelungen zum Verhalten in der Öffentlichkeit analog. Demzufolge ist gegen einen gemütlichen Grillabend zwischen zwei Familien oder zwei befreundeten Paaren nichts einzuwenden. Eine Gartenparty oder andere Feierlichkeit sind jedoch untersagt.

"Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger über das Pfingstwochenende genauso vorbildlich verhalten wie am vergangenen Himmelfahrtstag, haben wir als Polizei keine Bedenken. Gibt es jedoch Beschwerden und Verstöße gegen die Rechtsverordnung oder stellen wir unangemessenes Verhalten im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum fest, werden wir einschreiten" kündigt Gerke Stüven, Leiterin des Polizeikommissariates Wildeshausen, an.

Einig sind sich Gerke Stüven, Carsten Harings, Landrat des Landkreises Oldenburg, Christian Wolf, Erster Kreisrat, und Jens Kuraschinski, Bürgermeister der Stadt Wildeshausen, darin, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wildeshausen und der umliegenden Gemeinden bereits mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregelungen umgesetzt hat, sodass die Zahl der Neuinfektionen auch durch die Lockerungen der Niedersächsischen Landesregierung niedrig geblieben ist.

Damit dies auch so bleibt, wird aus aktuellem Anlass im Zusammenhang mit den Vorfällen in Leer und Delmenhorst darauf aufmerksam gemacht, dass die Hygienekonzepte in Gastronomiebetrieben zwingend Anwendung finden müssen.

Demnach sind Warteschlangen zu vermeiden, Tische in einem Abstand von 2 Metern zueinander anzuordnen, Gäste aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten in einem Abstand von 1,5 Metern zueinander zu platzieren und Möglichkeiten zur Händereinigung zu schaffen. Weiterhin müssen Kontaktdaten der Gäste notiert werden und Bedienungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Regelung, dass nur 50% der Sitzplätze gleichzeitig belegt sein dürfen, wurde aufgehoben.

"Obwohl die Mehrheit der Gastronomen die Regelungen bereits umsetzt, möchten wir noch einmal jeden Betreiber/ jede Betreiberin sensibilisieren und auf die Relevanz der Maßnahmen hinweisen. Durch leichtfertiges Handeln werden nicht nur Gäste gefährdet, sondern auch das Fortbestehen der Lockerungen", mahnt Carsten Harings.

"Zudem werden wir gezielte Kontrollen der Gastronomiebetriebe durchführen und die Einhaltung der bestehenden Regelungen überprüfen. Bei gravierenden Verstößen muss der Betreiber mit einer Geschäftsschließung und hohen Bußgeldern rechnen" fügt Christian Wolf hinzu.

Da gerade die erfolgten Lockerungen und der Kontakt mit vielen verschiedenen Menschen zu einem erhöhten Infektionsrisiko führen können, ist jeder Einzelne/ jede Einzelne zu noch größerer Umsicht und Sorgfalt bei der Beachtung der Regelungen aufgefordert, um sich und seine Mitmenschen zu schützen.

Im Folgenden werden wichtige Aspekte für das bevorstehende Pfingstwochenende einmal übersichtlich zusammengefasst:

1. Betrifft jeden Bürger/jede Bürgerin: 
   - Treffen in der Öffentlichkeit unter Angehörigen und Personen aus 

zwei verschiedenen Haushalten sind erlaubt. Beispielsweise zwei Paare oder zwei Familien. Es wird empfohlen den Mindestabstand einzuhalten.

   - Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich einzuhalten.
     Dies gilt nicht zu Personen aus dem gleichen oder einem weiteren
     Haushalt. 

Bei Treffen in der Öffentlichkeit zwischen zwei befreundeten Familien/Paaren aus insgesamt zwei Haushalten, muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Zu jeder anderen Person jedoch schon. Kommt also zu den zwei befreundeten Familien eine Person aus einem dritten Haushalt dazu, ist der Mindestabstand einzuhalten.

   - Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot gefährden, sind 
     untersagt. 

Stichwort: Gruppenbildung --> Bollerwagen- und Fahrradtouren sind teilweise untersagt.

   - Erlaubte Touren: Zwischen zwei Haushalten (zwei befreundete 

Familien, zwei befreundete Paare).

   - Verbotene Touren: Klassische Touren mit dem gesamten 
     Freundeskreis 

aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten.

   - Das Grundprinzip der Kontaktminimierung bleibt gleichwohl: Der 

Kreis der sich treffenden Menschen soll möglichst klein und idealerweise gleichbleibend sein.

   - Treffen auf dem Privatgrundstück / in der Wohnung: Zumindest 
     nicht verboten sind Treffen mit Freunden und der Familie. Analog
     zu den Regelungen in der Öffentlichkeit sind Treffen zwischen 
     Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Allerdings 
     gilt 

der Leitsatz: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken und der Kreis der sich treffenden Menschen soll möglichst klein und idealerweise gleichbleibend sein. Die Polizei kann bei begründetem Anlass diese Treffen auflösen. Partys und Feiern sind in keinem Fall gestattet.

2. Betrifft Gastwirte und Gäste  
   - Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts müssen getroffen werden. 
   - Warteschlangen unter den Gästen müssen vermieden werden. 
   - Hygienemaßnahmen müssen getroffen und eingehalten werden. 
   - Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. 
   - Tische müssen mit einem Abstand von 2 Metern zueinander 
     angeordnet 

sein.

   - Der Mindestabstand von 1,5 Metern von Gast zu Gast muss 
     eingehalten 

werden. Ausgenommen sind Gäste, die die Gaststätte mit Personen des eigenen Haushaltes oder eines weiteren Haushaltes besuchen.

   - Angestellte/Bedienungen müssen im Gästebereich eine 
     Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 
   - Gästen muss die Möglichkeit zur Händereinigung gegeben werden. 
   - Kontaktdaten (Familien- und Vornamen, Anschrift, Tel.-Nr. jeden 
     Gastes, Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung) 
     der Gäste müssen notiert und drei Wochen aufbewahrt 

werden.

   - Ein Gast darf nur bewirtet werden, wenn er seine Kontaktdaten 

angegeben hat.

Rückfragen bitte an:

Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de