Ohne Fahrkarte unterwegs und per Haftbefehl gesucht

Weil ein 45-jähriger Mann aus Niedersachsen am gestrigen Abend auf der Bahnstrecke Warnemünde - Rostock Hbf. den DB Sicherheitsmitarbeitern keinen gültigen Fahrausweis und keinen Personalausweis vorzeigen konnte, wurden die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock zur Unterstützung angefordert. Diese stellten dann bei der Identitätsüberprüfung des Mannes fest, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Strafvollstreckung sowie durch das Amtsgericht Dresden, die Staatsanwaltschaft Offenburg und das Amtsgericht Konstanz jeweils zur Ermittlung des Wohnortes ausgeschrieben war. Dem Vollstreckungshaftbefehl lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Karlsruhe wegen Diebstahls zugrunde, der gerade einmal einen Monat rechtskräftig war und mit dem er verurteilt wurde, 60 Tagessätze à 10,- Euro an die Staatskasse zu zahlen. Da er die 600,- Euro nicht bezahlen konnte, hätte er eigentlich zur Verbüßung der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht werden müssen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft unterblieb die Verbringung in die Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl hat jedoch Bestand. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten sein, wenn bis dahin die zu zahlende Geldstrafe noch immer nicht beglichen ist. So wurde der Mann nach Ermittlung seines Wohnortes auf freiem Fuß belassen.

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