Polizei kontrolliert E-Scooter – Fahrer unter Drogeneinfluss mit nicht versichertem Elektroroller unterwegs

Eine Polizeistreife entdeckte am späten Mittwochabend (27.05.), gegen 22:00 Uhr, auf dem Nixhütter Weg einen 28-jährigen E-Scooter-Fahrer. An dem elektrisch angetriebenen Gefährt fehlte das amtliche Kennzeichen. Die anschließende Kontrolle bestätigte, dass kein Versicherungsschutz bestand.

Das insgesamt auffällige Verhalten des Neussers veranlasste die Polizei dazu, einen Drogenvortest mit ihm durchzuführen. Dieser bestätigte den Verdacht auf Cannabiskonsum, den der 28-Jährige dann auch einräumte. Die erforderlich gewordene Blutprobe entnahm ein Bereitschaftsarzt bei der Wache. Diese soll im folgenden Verfahren einen möglichen Drogenkonsum gerichtsverwertbar belegen. Strafverfahren wegen der Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet. Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung, sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer auch potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, zudem ist der Besitz von illegalen Drogen strafbar.

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