LWSPA Aufklärungsinformationen der Wasserschutzpolizei nach Verstößen gegen das Flaggenrecht durch Freizeitskipper

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Seit 2019 kam es entlang der Ostseeküste und auf den Binnengewässern in M-V vermehrt zu Feststellungen von Verstößen gegen das Flaggenrecht durch Sportbootführer, welche die Landesdienstflagge von M-V an ihren Sportbooten führten oder die Bundesflagge in einer nicht zulässigen/üblichen Art und Weise. Laut Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) muss das Führen von Landesdienstflaggen (darunter fallen auch Flaggen, die diesen zum Verwechseln ähnlich aussehen) strafrechtlich geahndet werden. Privat dürfen lediglich Landesflaggen genutzt werden, welche im Gegensatz zu Landesdienstflaggen kein Wappen enthalten. Die Landesdienstflaggen sind ausschließlich Behörden vorbehalten. Zur Verhinderung der falschen Flaggenführung bei Sportbooten leisten die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei des Landes aktive Aufklärungsarbeit. Sie verteilen in den zahlreichen Marinas und Sportboothäfen ab sofort landesweit Flyer mit Informationen zum Flaggenrecht.

Den Flyer zum Download gibt es unter:

http://ots.de/JSyNjy

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