Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Betruges in Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen vollstreckt

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des Subventionsbetruges haben Einsatzkräfte der Polizei Berlin am gestrigen Tage einen Haftbefehl und 15 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Dem 30-jährigen Tatverdächtigen wird vorgeworfen, in der Zeit vom 31. März 2020 bis zum 30. April 2020 zusammen mit seinem gleichfalls verdächtigen Geschäftspartner für seinen nicht mehr betriebenen Edelmetallhandel bei der Investitionsbank Berlin Zuschüsse aus den Corona-Soforthilfeprogrammen beantragt und erhalten zu haben. Zudem soll er zusammen mit seinem Geschäftspartner überwiegend mittellose Personen zur Stellung solcher Anträge unter Vortäuschen einer tatsächlich nicht bestehenden unternehmerischen Tätigkeit bei der Investitionsbank Berlin veranlasst haben. Der aus diesen insgesamt zehn Anträgen erhaltene Geldbetrag soll sich auf insgesamt 145.000 Euro belaufen. Die Ermittler konnten den Beschuldigten in seiner Wohnung in Neukölln verhaften. Bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume wurden umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt, die nunmehr ausgewertet werden sollen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft bereits Vermögensarreste über ca. 200.000 Euro gegen die Gesellschaften des Tatverdächtigen und weitere Personen erwirkt und vollstreckt. Der Tatverdächtige wird heute zur Verkündung des Haftbefehls dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an.