Am Donnerstag (11.06.2020) wurde eine Streifenwagenbesatzung der Wache Godesberg auf der Benngasse in Muffendorf auf einen Fahrradfahrer aufmerksam. Bei der Kontrolle des 40-Jährigen gegen 00:20 Uhr zeigte ein Atemalkoholmessgerät den Wert von rund 1,9 Promille an. Der Zweiradfahrer musste die Beamten daraufhin auf die Polizeiwache in der Zeppelinstraße begleiten, wo ihm von ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Polizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw