Brandursache für Wohnungsbrand noch nicht zweifelsfrei geklärt – Velbert – 2006064

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Wie die Feuerwehr Velbert schon in eigener Pressemitteilung mit Bildmaterial / ots ( als PDF in Anlage / Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/118285/4618750 ) vom 09.06.2020 ausführlich berichtete, kam es am Dienstagmittag des gleichen Tages, gegen 11.50 Uhr, zu einem Wohnungsbrand im zweiten Obergeschoss eines viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses an der innerörtlichen Heiligenhauser Straße in Velbert-Mitte.

Schon beim schnellen Eintreffen erster polizeilicher Einsatzkräfte schlugen dichter Rauch und Flammen aus den Fenstern im zweiten Obergeschoss, die drohten auf das Dach das dritte Obergeschoss und das Dach des Hauses überzugreifen. Eine Mutter mit drei Kindern hatte die vom Brand unmittelbar betroffene Wohnung bereits eigenständig verlassen. Die Einsatzkräfte der Velberter Polizeiwache, welche sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite nahe des Brandortes befindet, alarmierten sofort alle weiteren Hausbewohner und führten diese auf direkten Wegen aus dem Gebäude. Wegen der starken Rauchentwicklung wurde zudem ein kleiner Wochenmarkt, der auf dem Verbindungsweg zwischen Heiligenhauser Straße und Hardenberger Straße stattfand, für kurze Zeit geräumt.

Während sich der Velberter Rettungsdienst um die Betreuung der betroffenen Familie aus der Brandwohnung kümmerte, begann die Feuerwehr parallel sofort mit schnellen Löscharbeiten im Haus. Dadurch konnte eine Ausbreitung des Brandes verhindert, das Feuer in der Wohnung in nur wenigen Minuten unter Kontrolle gebracht und danach dann auch sehr schnell komplett gelöscht werden. Dennoch wurden das Schlafzimmer der Brandwohnung vom Feuer komplett zerstört und deren übrigen Räume von Ruß und Rauch derart schwer beaufschlagt, dass die gesamte Wohnung aktuell nicht mehr bewohnbar ist. Eine Nachbarwohnung auf gleicher Etage war zwar nicht unmittelbar vom Feuer betroffen, der Zugang über den ebenfalls schwer in Mitleidenschaft gezogenen Hausflur aber auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich. Das Ordnungsamt der Stadt Velbert wurde deshalb hinzugezogen und bemühte sich erfolgreich um die Unterbringung der betroffenen Familien beider Wohnungen. Die übrigen Hausbewohner konnten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren, nachdem diese von der Feuerwehr gelüftet, überprüft und als unbedenklich eingestuft worden waren.

Für die Dauer der Lösch- und Aufräumarbeiten wurden die innerörtliche Heiligenhauser Straße (B 227) in Fahrtrichtung Velbert-Zentrum, zwischen den Einmündungen Zur Sonnenblume und Jahnstraße, sowie die Hardenberger Straße, zwischen den Einmündungen Zur Sonnenblume und Zur Dalbeck, komplett gesperrt. Anrollender Fahrzeugverkehr wurde um- bzw. abgeleitet. Der Einsatz der Feuerwehr endete um 14.46 Uhr. Für die anschließenden Ermittlungen zu Brandursache und Schadenshöhe wurde der Brandort von der Velberter Polizei verschlossen und beschlagnahmt.

Nachdem der Brandort abgekühlt war und schädliche Brandgase durch mehrstündige Lüftung der Wohnung minimiert werden konnten, konnte der Brandort inzwischen von Brandexperten des Kommissariats 11 (KK 11) in Mettmann untersucht werden. Diese Untersuchungen führten bis heute aber noch nicht zur Feststellung einer zweifelsfreien Brandursache. Den entstandenen Gebäude- und Sachschaden, insbesondere an der unbewohnbaren Brandwohnung, ergänzt aber auch noch durch Rauch- und Rußschäden im Hausflur und einer Nachbarwohnung, schätzten die Brandexperten auf mindestens 80.000,- Euro. Personen kamen bei dem Feuer aber glücklicher Weise körperlich nicht zu Schaden.

Auch wenn die kriminalpolizeilichen Untersuchungen am Brandort inzwischen beendet sind und die Beschlagnahme der unbewohnbaren Wohnung aufgehoben werden konnte, dauern die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zur Brandursache, unterstützt durch einen amtlichen Brandsachverständigen, auch weiterhin immer noch an.

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