Kreis Warendorf. Glück, wenn jemand hinschaut

Glück haben Autobesitzer, wenn jemand hinschaut und Angaben zu einer Verkehrsunfallflucht macht. Egal ob der Schaden klein oder groß ist, für die betroffenen Eigentümer bedeutet eine Verkehrsunfallflucht eine Menge Ärger. Sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können und trägt die eigene Versicherung den Schaden nicht, müssen die Fahrzeughalter selber für den kleinen oder großen Schaden aufkommen. Schnell liegt ein Schaden über 1.000 Euro. Des Weiteren ist eine Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Jeder Fahrzeugführer hat die Pflicht bei einem Verkehrsunfall seine Personalien bekanntzugeben und riskiert bei einer Flucht seinen Führerschein.

Glück hatte am Mittwoch ein 22-jähriger Autofahrer in Ahlen. Eine Zeugin beobachtete, wie eine Frau mit ihrem Fahrzeug gegen den Pkw des jungen Mannes fuhr und sich trotz des Schadens nicht weiter darum kümmerte. Die couragierte Zeugin notierte sich das Kennzeichen der Verursacherin und die Polizi konnte damit die tatverdächtige Ahlenerin ermitteln.

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