Zur Berichterstattung:
In der Berichterstattung der Hamburger Morgenpost (Titelseite und Seite 8) vom 13.06.2020 kommt "Hüseyin (18)" zu Wort und spricht von Verfehlungen der Hamburger Polizei. Er sei bei einer Versammlung am 06. Juni 2020 vorläufig festgenommen worden, weil er angeblich eine Flasche auf Polizeibeamte geworfen habe. Dies stimme nach seinen Angaben nicht. Stattdessen habe er sich als Versammlungsteilnehmer in der Mönckebergstraße aufgehalten, sei aktiv auf eine Polizeikette zugegangen mit der Fragestellung, ob er passieren dürfe. Statt ihn durchgehen zu lassen, habe ihm plötzlich ein Polizeibeamter grundlos von hinten den Arm um seinen Hals geschlungen und ihn zu Boden gerissen. Vermutlich habe man ihn verwechselt.
Vorgehen der Hamburger Morgenpost:
Die Redakteurin hat diesen Bericht geschrieben, ohne der Polizei die Gelegenheit einer Stellungnahme zu dieser konkreten Vorwurfslage zu geben. Sie hat es damit unterlassen, den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte zu überprüfen. Eine frühzeitige Beteiligung der Polizeipressestelle hätte ergeben, dass gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen eine Strafanzeige wegen besonders schwerem Fall des Landfriedenbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung gefertigt wurde. Dem 18-Jährigen wird vorgeworfen, am 06. Juni 2020 gegen 19:25 Uhr in der Mönckebergstraße in Höhe der Hausnummer 27, eine Glasflasche in Richtung einer Polizeikette geworfen und wenig später die Lampe einer Baustellenbake mit hohem Kraftaufwand in Richtung der Polizeikette getreten zu haben. Darüber hinaus soll er über einen längeren Zeitraum tänzelnd vor der Polizeikette hin und her gelaufen sein, unsittliche Berührungen an sich vorgenommen und die Beamten beleidigt haben. Zu dieser Vorwurfslage existiert polizeiliches Beweissicherungsmaterial, welches justiziell zu bewerten sein wird. Um 20:13 Uhr wurde der 18-Jährige von Polizeibeamten, die vorher in der oben genannten Polizeikette gestanden hatten, unter anderem aufgrund seiner auffälligen Kleidung wiedererkannt und daraufhin vorläufig festgenommen. Die Redakteurin der Hamburger Morgenpost hat in ihrer Berichterstattung ein Zitat eines im Artikel namentlich genannten Polizeisprechers verwendet. Ein Gespräch zwischen der Redakteurin und diesem Polizeisprecher hat am Vortag der Berichterstattung jedoch nicht stattgefunden. Stattdessen versuchte die Redakteurin ein "altes" Zitat, welches sie fünf Tage zuvor in einem anderen Kontext von dem Polizeisprecher bekommen hatte, zu verwenden. Nur aufgrund eines vertraulichen Hinweises zu später Stunde konnte das Zitat von der Polizei abstrahiert werden, allerdings weiterhin in Unkenntnis des zugrunde liegenden Sachverhaltes.
Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer: "Die Recherche ist ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Dazu gehört auch, dass der von der Berichterstattung betroffenen Institution die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Diesen Grundsatz hat die Hamburger Morgenpost aus meiner Sicht in der oben genannten Berichterstattung grob verletzt.
Damit hat die Redakteurin aus meiner Sicht maßgeblich gegen den Pressekodex verstoßen.
Ich sehe mich daher gezwungen, diesen Sachverhalt vom Deutschen Presserat überprüfen zu lassen."
Lg.
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