Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Discounter (19.06.2020) – Nachtrag (21.06.2020)
19.06.2020, PP Schwaben Nord
Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Discounter (19.06.2020) - Nachtrag (21.06.2020)
------ in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg --------- Innenstadt:Am Freitag (19.06.2020), gegen 18:45 Uhr, wurde von einem Mitarbeiter eines Discounters in der Halderstraße dem polizeilichen Notruf ein Ladendiebstahl gemeldet. Die wenige Minuten später eintreffende Streifenbesatzung wurde von dem 19-jährigen mutmaßlichen Dieb mit einem Messer bedroht. Da von dem 19-Jährigen, der sich in einem Nebenraum befand, keine akute Fremdgefährdung ausging, erfolgte kein Zugriff, sondern wurden Unterstützungskräfte angefordert. Als kurz darauf eine Rauchentwicklung aus dem geschlossenen Nebenraum auf Grund eines vom Beschuldigten gelegten Feuers festgestellt wurde, erfolgte der sofortige Zugriff. Dabei kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem der 19-Jährige getroffen und schwer verletzt wurde. Er befindet sich zur Behandlung im Krankenhaus. Die Ermittlungen zum bewaffneten Ladendiebstahl hat die Kriminalpolizei Augsburg übernommen. Die Untersuchung zum polizeilichen Schusswaffengebrauch wird, wie in solchen Fällen üblich, vom Bayerischen Landeskriminalamt geführt.Weitere Auskünfte zum Sachverhalt können derzeit noch nicht gemacht werden.
Nachtrag (21.06.2020) - Haftbefehl erlassen Gegen den 19-jährigen Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne jeglichen Migrationshintergrund wurde am heutigen Sonntagmittag (21.06.2020) der von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte Haftbefehl wegen:- versuchten Totschlags,- versuchter schwerer Brandstiftung,- tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, - Diebstahl mit Waffen,- Bedrohung,- Beleidigung und - Sachbeschädigung von der zuständigen Ermittlungsrichterin erlassen und in Vollzug gesetzt. Sobald es sein Gesundheitszustand zulässt – er befindet sich nicht in Lebensgefahr - wird dervon drei Kugeln getroffene Verletzte in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es keine Anhaltspunkte für einen unrechtmäßigen Schusswaffengebrauch. Die Schussabgaben erfolgten in Notwehr durch zwei Polizeibeamte, die insgesamt sechs Schüsse abgaben.Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern noch an.