Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr kommt auf einen 20-jährigen E-Scooter-Fahrer zu. Er war am Sonntagmorgen (21.06.2020) gegen 04:55 Uhr einer Polizeistreife der Wache Bad Godesberg aufgefallen, wie er die Ludwig-Erhard-Allee mit seinem Roller auf dem Bürgersteig befuhr. Als eine weibliche Begleitperson gerade im Begriff war auf das im Schritttempo fahrende Elektrokleinsfahrzeug aufzusteigen, wurde der Mann von den Beamten angehalten und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Alkoholeinwirkung stand. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,7 Promille. Der 20-Jährige musste die Polizisten zur Wache begleiten, dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen.
Die Bonner Polizei weist ausdrücklich darauf hin:
- Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
- Bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen mit Benutzungspflicht sind diese zu benutzen. Ansonsten ist auf der Fahrbahn/Straße zu fahren. Die Nutzung von Gehwegen ist unzulässig.
Was darf ich und was darf ich nicht? Weitere rechtliche Infos und Hinweise zu E-Scootern finden Sie auf der Internetseite bonn.polizei.nrw.
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