Alkohol im Straßenverkehr – Polizei erwischt 17 Personen an nur einem Wochenende

Polizeibeamte*in des Hauptreviers Schwerin stellten am vergangenen Wochenende 17 Verkehrsteilnehmer fest, die entweder ein Fahrrad oder einen Pkw unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen führten.

Den Spitzenwert erreichte ein Radfahrer in der Wismarschen Straße, er pustete 2,34 Promille, ein anderer brachte es in der Hamburger Allee auf 2,23 Promille.

Einen Fall von ";geht gar nicht" lieferte ein 55-jähriger Taxifahrer, der auch noch einen Fahrgast transportierte, in der Ludwigsluster Chaussee ab, er pustete 0,72 Promille.

Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können bereits hier Strafen drohen.

Die zweite Promillegrenze für das Fahrrad liegt bei 1,6 Promille, ab hier spricht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit.

Wer die zulässige Promillegrenze auf dem Fahrrad nicht beachtet, kann nicht nur ein empfindliches Bußgeld ausgesprochen bekommen, es können auch Konsequenzen für den Führerschein drohen.

Die Führerscheinbehörde bekommt durch die Polizei entsprechende Informationen, so auch im Fall des Taxifahrers, für den 0,00 Promille vorgeschrieben ist.

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Polizeiinspektion Schwerin
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Steffen Salow
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