BPOLI KLT: Personalienfeststellung nur mit Zwang möglich

Weil ein 23-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger heute Mittag ohne Fahrschein mit dem Zug von Chemnitz nach Zwickau fuhr, wollten Bundespolizisten auf Ersuchen des Eisenbahnunternehmens dessen Identität feststellen.

Als der Mann beim Halt im Hauptbahnhof Zwickau die Beamten erblickte, wollte er sogleich flüchten, was verhindert werden konnte. Er wurde zunächst an den Händen gefesselt, da die Person sich wehrte und nach den Einsatzkräften mit Füßen und dem Knie trat, schließlich auch mit Fußfesseln versehen. Erst danach konnte im Bundespolizeirevier die Identität des derzeit in Limbach-Oberfrohna wohnhaften Asylbewerbers festgestellt werden. Er zog sich bei der erforderlichen Zwangsanwendung eine Schürfwunde im Gesicht zu, lehnte eine Arztvorstellung jedoch ab. Die Polizeibeamten blieben unverletzt.

Der Beschuldigte stand zum Tatzeitpunkt nicht unter Alkoholeinfluss, wie ein freiwillig durchgeführter Test ergab.

Es ergingen Anzeigen wegen Erschleichen von Leistungen sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde die Person wieder auf freien Fuß gesetzt.

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