Bundespolizisten kontrollierten heute Vormittag gegen 11:30 Uhr einen 31-jährigen Deutschen, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Den Haftbefehl hatte das Amtsgericht Mühlhausen erlassen, weil der Mann zu einer Hauptverhandlung nicht erschienen war. In dieser sollte gegen ihn wegen mehrerer Straftaten verhandelt werden. So ist er unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung in mehreren Fällen, Beleidigung, Diebstahl und Hausfriedensbruch angeklagt. Die Beamten nahmen den in Mühlhausen wohnenden Mann fest. Er soll morgen dem Haftrichter vorgeführt werden.
Kurz nach acht Uhr hatten es Bundespolizisten mit einem 35-jährigen Deutschen im Bahnhof Nordhausen zu tun. Auch hier stellte sich bei der Überprüfung seiner Personalien im Polizeilichen Informationssystem heraus, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Den Haftbefehl hatte ebenfalls das Amtsgericht Mühlhausen erlassen. Weil der Mann eine durch die Zentrale Bußgeldstelle verhängte Geldbuße bislang nicht bezahlt hatte, hat das Gericht die Vollstreckung der Erzwingungshaft angeordnet. Nur weil der nahe Nordhausen Wohnende die offene Geldbuße doch noch bezahlte, kam er um die Haft herum.
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