Begleitung des landesweiten Verkehrssicherheitstages 2020 #FAHRsicherRAD – heutiger Beitrag: Fahrradfahren und Alkoholkonsum (mit Bild)

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Wer kennt das nicht?

Man trifft sich mit Freunden gemütlich auf ein Glas Wein oder Bier in
der Lieblingsbar, amüsiert sich, vergisst die Zeit und trinkt dann
doch etwas mehr als zuvor geplant. Dann stellt sich natürlich die
Frage, wie man letztendlich nach Hause kommt. Vielen ist das Taxi zu
teuer, der letzte Bus fährt viel zu früh und zu Fuß ist es zu weit.
Da heißt die Alternativlösung oft: Ab auf´s Rad!

Jedoch warnt die Polizei sich unter Alkoholeinfluss auf das Rad zu
setzen.

Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer "infolge des Genusses
alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der
Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen". Auch ein Fahrrad
ist ein Fahrzeug. Wenn Sie als Radfahrer also unter Alkoholeinfluss
den Verkehr gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, machen Sie
sich strafbar.


"Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland über der für
Kraftfahrer. Ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv
nicht mehr aufs Rad", erklärt Dominik Tjaden,
Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland.

Die hohe Promillegrenze ist jedoch kein Freifahrschein, nach dem
Alkoholkonsum auf das Fahrrad oder Pedalec zu steigen ohne
Konsequenzen befürchten zu müssen. Autofahrer aufgepasst: Auch für
Radfahrer und Pedalec - Fahrer kann es zum Führerscheinentzug wegen
Alkohol kommen.

"Je nach festgestelltem Blutalkoholwert drohen Bußgelder,
Strafanzeigen, Punkte in Flensburg oder auch der Führerscheinentzug",
so Tjaden weiter.

Aber ab wann drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad Sanktionen?

Schwingen sie sich ab 1,6 Promille auf das Rad, bekommen
Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2020, drei Punkte in Flensburg, ein
Bußgeld sowie eine Anordnung zur medizinisch-psychologische
Untersuchung, kurz MPU.
Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen - sie
müssen ihren Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges
Fahrrad-Fahrverbot kann verhängt werden.

Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich.
Fallen Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden
andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.

Deshalb lieber eine sichere Alternative für den Heimweg suchen. Das
gut abgeschlossene Fahrrad holt man besser nüchtern am nächsten Tag
ab. Aber auch da gilt, im Zweifel das Fahrzeug lieber stehenzulassen. 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI