Bundespolizeidirektion München: Erst Sicherungshaft, dann Abschiebung/ Bundespolizei verhaftet gesuchten Kosovaren

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In der Nacht auf Donnerstag (25. Juni) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Ziegelhaus einen gesuchten Kosovaren verhaftet. Gegen den Mann, der versuchte unerlaubt nach Deutschland einzureisen, lag ein Haftbefehl vor.

Beamte der Bundespolizei unterzogen am Grenzübergang Lindau-Zech zwei kosovarische Insassen eines Pkw mit deutscher Zulassung einer Einreisekontrolle. Der 43-jährige Fahrer wies sich ordnungsgemäß mit gültigem Reisepass und deutschem Aufenthaltstitel aus. Der 37-jährige Beifahrer, der Bruder des Fahrers, legte hingegen nur eine schweizerische Wegweisungsverfügung zur Kontrolle vor. Im weiteren Verlauf fanden die Beamten zudem noch seine abgelaufenen deutschen Dokumente, eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis sowie eine Grenzübertrittsbescheinigung der Stadt Augsburg, im Fahrzeug auf.

Die Polizisten stellten bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den Beifahrer ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichtes Augsburg vorlag. Der Mann war demnach im Oktober 2019 wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden. Da der Südosteuropäer gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, erließ das Amtsgericht Augsburg einen Sicherungshaftbefehl.

Die Bundespolizisten lieferten den Kosovaren nach der Vorführung beim Haftrichter am späten Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Gablingen ein. Da der 37-Jährige nach Ausschöpfung des Rechtsweges vollziehbar ausreisepflichtig ist, soll im Anschluss an die Haft die Abschiebung ins Heimatland folgen. Der Bruder des Verhafteten wird sich wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten müssen. Er konnte auf freien Fuß entlassen werden.

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