Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Langenfeld – 2006193

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Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Langenfeld --- 

Am Samstag (27. Juni 2020) parkte der Halter eines grauen Ford Focus sein Fahrzeug gegen 20:00 Uhr auf der Straße "Am Brückentor" in Höhe der Haus-Nummern 9 - 11. Das Fahrzeug war in Fahrtrichtung Nordstraße am Fahrbahnrand abgestellt. Am Heck des Fahrzeuges schließt sich ein befahrbarer Fußgängerweg an, welcher durch Anlieger befahren werden kann. Der Halter kehrte am Sonntag (28. Juni 2020) gegen 16:45 Uhr zu seinem Ford Focus zurück und stellte im hinteren linken Heckbereich einen frischen Unfallschaden fest. Der Unfallverursacher hatte sich von der Unfallörtlichkeit entfernt, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen. Der Schaden wird auf circa 1.600,- Euro geschätzt.

Am Sonntagnachmittag (28. Juni 2020) stellte der Fahrer eines schwarzen Mercedes A180 gegen 15:00 Uhr sein Fahrzeug auf einem Parkplatz nördlich der Metzmacher Straße in Langenfeld ab. Als er gegen 16:30 Uhr zu seinem Auto mit Bergisch-Gladbacher Städtekennung (GL - ) zurückkehrte, stellte er einen frischen Unfallschaden am hinteren rechten Radkasten sowie an der hinteren rechten Beifahrertür fest. Hinweise auf einen Verursacher liegen dem Geschädigten nicht vor. Dieser hatte sich von der Unfallörtlichkeit entfernt, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen. Die Sachschadenshöhe wird bei dem verunfallten Mercedes A180 auf circa 1.000,- Euro geschätzt.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei --- 

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   - Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
     Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). 
   - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. 
   - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
     Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
     polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
     möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
     Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich
     sind. 
   - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
     Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. 
   - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
     flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die
     Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der
     Polizei Erfolg versprechend. 
   - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
     bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei
     möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug
     (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere
     Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter,
     verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten. 

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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