Aufmerksame Verkäuferin verhindert Trickbetrug zum Nachteil eines Senioren

Am Montag (22.06.2020) überredeten Trickbetrüger einen Senioren in einem Supermarkt Gutscheinkarten einzukaufen. Einer aufmerksamen Verkäuferin kam dies merkwürdig vor. Sie rief die Polizei und verhinderte damit den Betrug.

Immer wieder warnt die Polizei vor betrügerischen Anrufen im Zusammenhang mit Gewinnversprechen. Meist rufen die Tatverdächtigen gezielt Senioren an und täuschen einen vermeintlichen Gewinn vor. Um diesen auszulösen, müssen aber zunächst Gebühren bezahlt werden. An die kriminellen Gewinne kommen die Betrüger, indem sie die Geschädigten Gutscheinkarten großer Internet- und Spieleplattformen kaufen lassen. Diese werden in vielen Supermärkten und Tankstellen angeboten.

So war es auch in einem Fall des versuchten Trickbetrugs im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Ein hochbetagter Senior wollte am Montag (22.06.2020) in einem Supermarkt Gutscheinkarten im Wert von 800 Euro kaufen. Dies kam der Kassiererin aber merkwürdig vor. Im Gespräch mit dem Kunden merkte sie, dass er den eigentlichen Verwendungszweck der Gutscheinkarten gar nicht richtig einschätzen konnte. Daher rief sie die Polizei. Eine Streife der Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch konnte die Angelegenheit aufklären. Durch die umsichtige Reaktion der Verkäuferin wurde der Betrugsfall verhindert.

Weniger Glück hatte eine Seniorin aus Zirndorf. Ihr gaukelten unbekannte Betrüger im Zeitraum von November 2019 bis Juni 2020 vor, dass sie eine größere Summe Bargeld gewonnen hätte. Allerdings wären zuerst Gebühren zu entrichten. Die Geschädigte tat wie geheißen und kaufte Gutscheinkarten für eine Internet-Spieleplattform. Zudem überwies sie mehrere Beträge mit Bargelddirekttransfers an die unbekannten Tatverdächtigen. Über 6.400 Euro wechselten auf diese Weise den Besitzer. Als der erhoffte Gewinn ausblieb, musste die Frau einsehen, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Am 24.06.2020 erstattete sie daraufhin Anzeige bei der Polizeiinspektion Zirndorf.

Auch einem Ehepaar aus der Nähe von Erlangen schien Fortuna gewogen, als ein unbekannter Mann ihnen am Montag (29.06.2020) telefonisch mitteilte, dass sie 38.500 Euro in einer Lotterie gewonnen hätten. Natürlich müsse alles noch offiziell mittels Notar und Geldtransport abgewickelt werden. Hierfür wären Gebühren in Höhe von 1.000 Euro fällig. Um den Betrag zu überweisen, sollte das Paar Gutscheinkarten für einen Internetzahlungsdienst kaufen. Der Aufforderung kamen die Geschädigten nach und verrieten dem unbekannten Betrüger die Gutscheincodes am Telefon. Als der Tatverdächtige plötzlich weitere Summen verlangte, wurden die Senioren doch misstrauisch und gingen auf die Forderung nicht mehr ein. Allerdings ließen die Tatverdächtigen nicht locker - am nächsten Tag rief ein anderer Betrüger bei dem Paar an und gab vor, dass sie noch Schulden hätten und bezahlen müssten. Angeblich würde der Staatsanwaltschaft Berlin ein entsprechendes Schreiben vorliegen. Der erneute Anruf veranlasste die Geschädigten nun eine Anzeige bei der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt zu erstatten.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang noch einmal vor betrügerischen Gewinnversprechen und Anrufen vermeintlicher Amtsträger:

   -	Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! 
   -	Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn zu
erhalten. 
   -	Kaufen Sie keine Gutscheinkarten für Internetdienste und
Spieleplattformen für Personen, die Sie nicht persönlich kennen. 
   -	Sprechen Sie mit Angehörigen über Gefahren durch betrügerische
Telefonanrufe. 
   -	Klären Sie Angehörige über den Verwendungszweck von
Gutscheinkarten auf, die es in Supermärkten und Tankstellen zu kaufen
gibt. 
   -	Nutzen Sie die Möglichkeiten ihrer Telefonanlage oder ihres
Telefonanbieters zum Sperren unliebsamer Anrufe (z.B. Verhinderung
von Telefonaten aus dem Ausland). 

Weitere Informationen für Privatpersonen finden Sie auf der Internetseite der Polizei-Beratung:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen

Das Polizeipräsidium Mittelfranken bittet auch das Verkaufspersonal in Supermärkten und Tankstellen um Mithilfe. Bitte achten Sie als Verkäufer von Gutscheinkarten darauf:

   -	Hohe dreistellige Summen werden bei einem Einkauf für Zahlkarten
ausgegeben. 
   -	Das Kundenalter passt nicht zu gekauften Zahlkarten (z.B.
80-Jähriger kauft für 900 Euro Gutscheinkarten für eine
Spieleplattform). 

Sollte dies der Fall sein:

   -	Sprechen Sie Ihre Kunden an. 
   -	Erkundigen Sie sich, ob dem Kunden die Betrugsform "Enkeltrick"
und "falsche Gewinnversprechen" bekannt sind. 
   -	Fragen Sie, ob der Kunde den Empfänger der Karten persönlich
kennt. 
   -	Rufen Sie notfalls die Polizei. 

Stefan Bauer/n

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