Polizeibeamter wegen reichsbürgerlicher Gesinnung aus Beamtenverhältnis entfernt
06.07.2020, PP Oberbayern Süd
Polizeibeamter wegen reichsbürgerlicher Gesinnung aus Beamtenverhältnis entfernt
ROSENHEIM. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München wurde nun ein 45-jähriger Polizeibeamter, der bis zu seiner Suspendierung bei einer Polizeiinspektion des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd seinen Dienst verrichtete, in 1. Instanz aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beamte hatte sich mit der Ideologie der Reichsbürgerszene identifiziert und Werbung hierfür betrieben. Polizeipräsident Robert Kopp begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausdrücklich.
Im Juli 2016 hatte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einen 45-jährigen Polizeihauptmeister eingeleitet. Es bestand der Verdacht, dass der Polizeibeamte die Ideologie der Reichsbürgerszene vertreten hatte. Im Dezember 2016 verfügte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd gegen den Beamten das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, nachdem sich im Rahmen des durchgeführten Disziplinarverfahrens die bestehenden Verdachtsmomente konkretisiert hatten. Im März 2017 wurde das Disziplinarverfahren an das Polizeipräsidium München als zuständige Disziplinarbehörde abgegeben.Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Verhandlung der Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht München wurde der 45-Jährige aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Gericht erkannte in dem Verhalten des Beamten die fehlende verfassungsmäßige Treue.Im gleichen Kontext hatte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd bereits zuvor die waffenrechtlichen Bescheinigungen für eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein des 45-jährigen widerrufen. Aufgrund der Klage des Beamten gegen den entsprechenden Bescheid des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd entschied das Verwaltungsgericht München bereits im Januar 2020, dass der Widerruf der beiden waffenrechtlichen Ersatzbescheinigungen rechtmäßig war und wies die Klage ab.
Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Robert Kopp betont: „Bereits mit der Erlangung der ersten Erkenntnisse hat das Polizeipräsidium Oberbayern Süd deutlich gemacht, dass jedwede reichsbürgernahe Gesinnung bei Polizeibeamten nicht akzeptabel ist. Die Ideologie der Reichsbürgerszene ist mit der Dienstverrichtung als Polizeibeamter im Lichte der freiheitlich demokratischen Grundordnung keinesfalls vereinbar. Ich dulde keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer verfassungsfeindlichen Einstellung. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München ist für mich absolut nachvollziehbar und ist ausdrücklich zu begrüßen.“