Fahrzeugführer verursacht einen Verkehrsunfall und versucht die Polizei zu täuschen

Am 11.07.2020 gegen 11:10 Uhr kam es auf der Ortsumgehung Anklam
(B109/B110) zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW. Der 21-jährige
deutsche Fahrzeugführer eines PKW VW Passat befuhr die Ortsumgehung
in Richtung Greifswald. Auf Grund eines technischen Defektes an
seinem Fahrzeug musste er mit diesem auf einen Einfädelungsstreifen
anhalten. Als er jedoch wieder anfahren und in den fließenden Verkehr
einfahren wollte, übersah er die von hinten herankommende 59-jährige
deutsche Fahrzeugführerin eines PKW VW Arteon. Es kam zum
Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Beide Fahrzeugführer blieben dabei
unverletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca.
5.200,-EUR.
Bei der Unfallaufnahme bestand der Verdacht, dass die an dem PKW
Passat befindlichen amtlichen Kennzeichen nicht für dieses Fahrzeug
ausgegeben wurde. Der 21-jährige Fahrzeugnutzer versuchte die
Polizeibeamten dadurch zu täuschen, dass er ihnen die
Fahrzeugzulassung eines baugleichen Fahrzeuges vorlegte. Die
Täuschung fiel auf, da dieses Fahrzeug 13 Tage zuvor bei einem
Verkehrsunfall so stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr
fahrbereit war. Durch die Überprüfung der
Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) am Fahrzeug und den Angaben in
der Zulassung konnte die Täuschung bewiesen werden.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der
Urkundenfälschung eingeleitet.

Im Auftrag

Jens Unmack
Erster Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst
Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg 

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