Am 11.07.2020 gegen 11:10 Uhr kam es auf der Ortsumgehung Anklam (B109/B110) zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW. Der 21-jährige deutsche Fahrzeugführer eines PKW VW Passat befuhr die Ortsumgehung in Richtung Greifswald. Auf Grund eines technischen Defektes an seinem Fahrzeug musste er mit diesem auf einen Einfädelungsstreifen anhalten. Als er jedoch wieder anfahren und in den fließenden Verkehr einfahren wollte, übersah er die von hinten herankommende 59-jährige deutsche Fahrzeugführerin eines PKW VW Arteon. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Beide Fahrzeugführer blieben dabei unverletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 5.200,-EUR. Bei der Unfallaufnahme bestand der Verdacht, dass die an dem PKW Passat befindlichen amtlichen Kennzeichen nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben wurde. Der 21-jährige Fahrzeugnutzer versuchte die Polizeibeamten dadurch zu täuschen, dass er ihnen die Fahrzeugzulassung eines baugleichen Fahrzeuges vorlegte. Die Täuschung fiel auf, da dieses Fahrzeug 13 Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall so stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr fahrbereit war. Durch die Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) am Fahrzeug und den Angaben in der Zulassung konnte die Täuschung bewiesen werden. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Urkundenfälschung eingeleitet. Im Auftrag Jens Unmack Erster Polizeihauptkommissar Polizeiführer vom Dienst Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg
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