Glücklicherweise nicht schwer verletzt wurde am Montag (13. Juli 2020) eine 56 Jahre alte Rennradfahrerin aus Essen, als sie auf der Kuhlendahler Straße in Velbert-Neviges von dem Außenspiegel eines überholenden Autofahrers touchiert wurde und dadurch zu Fall kam. Die Polizei nimmt diesen Unfall noch einmal zum Anlass, um auf den Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern hinzuweisen!
Das war passiert:
Gegen 18:40 Uhr fuhr die 56-Jährige mit ihrem Rennrad über die außerörtliche Kuhlendahler Straße in Richtung Neviges, als sich ihr von hinten ein 46-jähriger Velberter mit seinem Ford Fiesta näherte. Trotz des vorhandenen Gegenverkehrs setzte der Autofahrer zum Überholvorgang an. Dabei kam er der Radfahrerin so nahe, dass er die Frau mit dem rechten Außenspiegel seines Fiestas touchierte, wodurch die Rennradfahrerin die Kontrolle über Rad verlor und in den Straßengraben stürzte.
Glücklicherweise wurde die Frau nach ersten Erkenntnissen bei dem Sturz nicht schwer verletzt, wohl auch, weil die Essenerin einen Helm trug. Sie musste dennoch mit Schürfwunden im Gesicht und Schmerzen in der Hüfte mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden, welches sie jedoch nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen konnte.
Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall gegen den 46-jährigen Velberter ein.
An dieser Stelle weist die Kreispolizeibehörde Mettmann noch einmal darauf hin, dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten müssen - außerorts sind zwei Meter Mindestabstand vorgesehen. Dies ist in Paragraph 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt.
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