Am Dienstag, den 14. Juli 2020 kontrollierte eine Streife des Bundespolizeirevieres Halle gegen 23:30 Uhr einen 56-jährigen Mann auf dem Hallenser Hauptbahnhof. Dabei sahen sie am Hals des Mannes, ein für jedermann sichtbares, tätowiertes Hakenkreuz. Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten zudem einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vom April dieses Jahres gegen den Deutschen fest. Wegen Diebstahls in drei Fällen und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte ihn das Landgericht Halle im August 2019 zu insgesamt elf Monaten und zwei Wochen Gesamtfreiheitsstrafe. Da sich der 56-Jährige der Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte, erging jener Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und eröffneten ihm diesen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,0 Promille. Der Verhaftete wurde in die Justizvollzugsanstalt nach Halle gebracht. Er erhält eine erneute Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen aufgrund des sichtbaren Hakenkreuzes an seinem Hals.
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