Erneut hat die Polizei Gelsenkirchen am Dienstag, 14. Juli, und Mittwoch, 15. Juli 2020, zahlreiche Fahrzeugführer gestoppt, die entweder ohne Fahrerlaubnis, berauscht oder wegen anderer Verstöße aufgefallen sind. So haben Polizeibeamte einen Kleinkraftrad- und zwei Autofahrer angehalten, die allesamt ohne die erforderliche Fahrerlaubnis im Stadtgebiet unterwegs waren. Darunter war in Bismarck ein 36-jähriger Gelsenkirchener, der am Dienstag um 10.10 Uhr auf der Bickernstraße von seinem Kleinkraftrad absteigen musste. Zuvor war er durch überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen. Auch einem 29 Jahre alten Skodafahrer aus Gelsenkirchen untersagten die Beamten die Weiterfahrt um 21.46 Uhr am Wiehagen in Rotthausen. Der Mann war mit einer englischen Lernfahrerlaubnis unterwegs, die in der Bundesrepublik Deutschland ungültig ist. Der Skoda war zudem nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Fahndung ausgeschrieben. Die Kennzeichen wurden entstempelt, der Lernführerschein sichergestellt und ein Strafverfahren gegen die Fahrzeughalterin eingeleitet.
Unter Alkoholeinfluss sind zwei Autofahrer bei Verkehrskontrollen aufgefallen. So endete der Weg für einen 24-Jährigen am Mittwochmorgen um 2.25 Uhr auf der Polizeiwache. Da ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest positiv war, musste er die Einsatzkräfte begleiten. Im Anschluss an die Maßnahmen konnte der Gelsenkirchener die Wache wieder verlassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen müssen ebenfalls zwei berauschte Autofahrer rechnen. Unter anderem stoppten Polizisten am Dienstagmittag einen 30-Jährigen um 14.32 Uhr auf der Essener Straße in Horst. Ein freiwilliger Drogenvortest verlief positiv, weshalb der Gelsenkirchener mit zur Polizeiwache genommen wurde. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe.
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