Weil ein 48-jähriger Radfahrer offensichtlich zu tief ins Glas geschaut hatte, fiel der Mann am Donnerstagabend (16.06.2020) auf der Villemombler Straße von seinem Fahrrad. Eine Streifenwagenbesatzung der Wache Duisdorf hatte den Sturz gegen 22:55 Uhr beobachtet. Der Mann, der glücklicherweise unverletzt blieb, roch stark nach Alkohol. Das Atemalkoholvortestgerät zeigte einen Wert von rund 1,8 Promille an. Der Radfahrer hatte angegeben gerade aus einer Kneipe zu kommen. Die Polizisten ordneten eine Blutprobe an, die dem 48-Jährigen in einem Krankenhaus entnommen wurde.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
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