Zwei Autofahrer erheblich unter Alkoholeinfluss – Polizei stoppt Fahrzeugführer nach Zeugenhinweisen

Wolfsburg, OT Vorsfelde, Bromer Straße 24.07.2020, 19.40 Uhr

Wolfsburg, OT Vorsfelde, Zum Osterfeuer 25.07.2020, 10.30 Uhr

Die Polizei Wolfsburg registrierte am Wochenende zwei Trunkenheitsfahrten mit nicht unerheblichen Alkoholisierungsgraden. Dabei spielten in beiden Fällen die Aufmerksamkeit von Zeugen eine entscheidende Rolle.

Am Freitagabend teilte ein Autofahrer gegen 19.40 Uhr der Polizei über Notruf mit, dass er mit seinem Pkw auf der B244 von Groß Twülpstedt in Richtung Velpke fahre. Vor ihm befindet sich ein Audi A 4 der in Schlangenlinien unterwegs und dabei schon mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten ist. Die Polizei hielt die Verbindung zu dem Zeugen und konnte, dank einer guten Standortbeschreibung den auffälligen Audi in der Bromer Straße in Vorsfelde stoppen.

Hinter dem Steuer saß ein 56 Jahre alter PKW-Fahrer aus Gifhorn. Bei der anschließenden Kontrolle durch die Beamten bemerkten diese starken Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab stattliche 1,89 Promille. Dem 56-Jährigen wurde daraufhin im Wolfsburger Klinikum eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

Der zweite Fall ereignete sich am Samstagvormittag gegen 10.30 Uhr in der Straße Zum Osterfeuer in Vorsfelde. Hier teilte eine aufmerksame Zeugin der Polizei mit, dass soeben ein Fahrzeugführer mit seinem VW Golf vom Hof eines Geschäfts in Richtung Meinstraße gefahren sei. Dabei habe der Kraftfahrzeugführer deutlichen Alkoholgeruch in seiner Atemluft gehabt. Da die Zeugin den Beamten das Kennzeichen mitteilte, konnte der 26 Jahre alte Fahrzeugführer aus Wolfsburg wenig später von der Polizei zuhause angetroffen werden. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,85 Promille. Ferner war der 26-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Dem jungen Fahrer wurden im Klinikum zwei Blutproben entnommen. Ihn erwartet nun neben dem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch noch ein Verfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.

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