Prof. Dr. Klaus Schönenbroicher, Leitender Ministerialrat im Ministerium des Innern, war am Dienstag (28. Juli) von den Möglichkeiten der modernen Technik und der Umsetzung des Ausbaus in der Videobeobachtung und -auswertung des Polizeipräsidiums begeistert.
"Die gesetzlichen Verbesserungen bei der Rechtsgrundlage zur Videobeobachtung nach § 15a des Polizeigesetzes zeigen in der Praxis sehr gute Wirkungen. Die Polizei Köln ist hier sicherlich landesweit vorbildlich. Das Instrument wird sehr gewinnbringend zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger in Köln eingesetzt. An den Orten, an denen die Kameras installiert sind, wie etwa dem Domvorplatz, müssen Störer und Straftäter ständig damit rechnen, dass in kürzester Zeit Einsatzkräfte der Polizei eingreifen können, die aus der Leitstelle im Präsidium dirigiert werden. Ich halte dies für gut und richtig. Ein Staat, der Störungen und Straftaten an den bekannten Brennpunkten einfach hinnehmen und auf geeignete Instrumente zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung verzichten würde, würde seiner Schutzpflicht für die Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.", so kommentierte Schönenbroicher seine gewonnenen Eindrücke.
Polizeipräsident Uwe Jacob ließ an der Videowand mit ihren vier 98-Zoll Großbildschirmen und sieben Videobeobachtungsplätzen die neuen Möglichkeiten demonstrieren, die der Polizei Köln seit der Inbetriebnahme am 26. Mai 2020 zur Verfügung stehen. (no/rr)
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