Radfahren auf Gehwegen ist verkehrswidrig

Sowohl im Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als auch bei der Polizeiinspektion Rostock treffen seit längerer Zeit vermehrt Beschwerden und Hinweise von beunruhigten Bürgern ein. Sie äußern ihren Unmut über Radfahrer, die verbotswidrig auf Gehwegen unterwegs sind und darüber hinaus die Fußgänger beleidigen, sobald sie auf ihre inkorrekte Verhaltensweise angesprochen werden. Dieser Umstand soll zum Anlass genommen werden, junge und ältere Radfahrende an einige Rechte, aber auch Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei der Benutzung von Rad- und Gehwegen zu erinnern.

Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn bzw. auf der Straße fahren, es sei denn, das Radweg-Schild (Zeichen 237 Radweg) kennzeichnet einen benutzungspflichtigen Radweg. Es existieren auch Radwege ohne Benutzungspflicht, bei denen nicht das Zeichen 237 Radweg angebracht ist. Oftmals verlaufen diese Radwege neben einem Gehweg oder sind mit dem Zusatzzeichen Fahrradsymbol beschrieben.

Zudem gibt es getrennte Rad- und Gehwege (Zeichen 241) sowie gemeinsame Geh-und Radwege (Zeichen 240). Bei dem getrennten Rad- und Gehweg dürfen Radfahrer nicht auf dem Gehweg unterwegs sein. Bei dem gemeinsamen Rad- und Gehweg müssen sich die Radfahrer den Weg mit den Fußgängern teilen - die Radfahrer dürfen hier nicht auf der Straße fahren.

Gehwege, die mit dem Zeichen 239 Gehweg gekennzeichnet sind, dürfen von Radfahrenden nicht mehr benutzt werden, wenn sie älter als zehn Jahre alt sind. Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Bis zu ihrem 8. Geburtstag dürfen Kinder auf Gehwegen durch eine Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden (diese muss mindestens 16 Jahre alt sein).

Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen (Zeichen 242) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" ist das Radfahren erlaubt, sofern es - wie auf der Kröpeliner Straße in Rostock - zeitlich nicht beschränkt ist. In diesen Fußgängerzonen sind maximal 7 km/h (Schritttempo) gestattet.

Das Thema Radfahren wird regelmäßig im Fahrradforum angesprochen. Das Fahrradforum ist ein öffentliches Forum, welches sich den Belangen rund um den Radverkehr annimmt. Die Vertreter von Fraktionen der Bürgerschaft, Nutzerverbänden, der Universität Rostock, der Polizei und anderen Institutionen treffen sich in regelmäßigen Abständen. Jeder Bürger Rostocks kann an diesen Treffen teilnehmen und eigene Ideen oder Hinweise einbringen.

Die Beamten der Polizeiinspektion Rostock führen im Rahmen der Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention in regelmäßigen Abständen auch Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften aus der StVO für Radfahrer durch. Dabei spielt auch die korrekte Benutzung der Wege, die für Radfahrer angedacht sind, eine Rolle. Die Polizeibeamten ahnden festgestellte Verstöße der verbotswidrigen Nutzung der Gehwege sowie das Befahren von Fußgängerzonen von der Innenstadt bis zur Strandpromenade (gemäß zeitlicher Beschränkungen). Diese Fahrradkontrollen können stationär oder mobil im Rahmen der Streifentätigkeit stattfinden. Darüber hinaus unterstützen die Präventionsbeamten der Polizeiinspektion Rostock, in Zusammenarbeit mit den Grundschulen und der Rostocker Verkehrswacht, Viertklässler in ihrer Radfahrausbildung. Für die praktischen Prüfungen leiten die Präventionsbeamten insbesondere die Prüfer bei den Jugendverkehrsschulen an, die ebenfalls in Trägerschaft der Verkehrswacht liegen.

Die Stadtverwaltung und die Polizei in Rostock sind stets bemüht, mit Aktionen, Kampagnen und Faltblättern auf die Verkehrssicherheit und Rücksichtnahme aller am Verkehr Teilnehmenden einzuwirken.

Aufruf zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen!

   - Radfahrer müssen die Geschwindigkeit bei Erforderlichkeit an den
     Fußgängerverkehr anpassen. 
   - Radfahrer sollten durch Klingeln auf sich aufmerksam machen und
     warten, bis die Fußgänger den Weg frei machen. 
   - Radfahrer dürfen die Fußgänger nicht durch zu dichtes und
     geräuschloses Vorbeifahren erschrecken. 
   - Fußgänger müssen die Radfahrer durchfahren lassen, auch wenn sie
     im Grunde keinen Vorrang haben. 
   - Radfahrer müssen auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
     und dürfen diese nicht gefährden oder behindern. 

Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.rostock.de/mobil in der Rubrik "Fuß und Rad", www.polizeimvnet.de/Prävention/Verkehr oder auf www.polizeifürdich.de/deine-themen/verkehr/fahrradfahrer.html. Zur Thematik existieren verschiedene Faltblätter von der Rostocker Stadtverwaltung. Die Faltblätter sind in den Ortsämtern erhältlich. Empfehlenswert ist das Faltblatt "Rostock steigt auf - aber sicher!".

Rückfragen zu den Bürozeiten:

Polizeiinspektion Rostock
Ellen Klaubert
Ulmenstr. 54
18057 Rostock
Telefon: 0381/4916-3040
E-Mail: pressestelle-pi.rostock@polizei.mv-regierung.de
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